Horst D. Deckert

Bundesregierung beschließt Lobby-Fußspur für Gesetze

Das Bundeskabinett hat heute die Einführung eines sogenannten „exekutiven Fußabdrucks“ beschlossen. Demnach sollen die Bundesministerien ab Juni zu jedem Gesetzentwurf darstellen, inwieweit Interessenvertreter:innen wesentlich zum Inhalt des Gesetzentwurfs beigetragen haben. LobbyControl begrüßt, dass die Ampelkoalition damit endlich das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzt, mahnt aber weitere Verbesserungen an.

Timo Lange von LobbyControl:

„Es ist gut, dass die Bundesregierung nun endlich eine Lobby-Fußspur für Gesetze und Verordnungen beschlossen hat. Die neue Transparenzvorschrift ergänzt das Lobbyregister, bleibt aber in wesentlichen Punkten hinter unseren Erwartungen zurück. Der heutige Beschluss lässt den Ministerien viel Spielraum, in welchem Umfang sie künftig Lobbyeinflüsse offenlegen. Damit wird es stark vom politischen Willen abhängen, wie transparent die Gesetzgebung letztlich wird. Hier wären mehr konkrete Vorgaben besser gewesen.“

Ein Beschluss, der Fragen aufwirft

In der vergangenen Wahlperiode hatten Union und SPD bereits über eine Regelung zu einem exekutiven Fußabdruck auf gesetzlicher Grundlage verhandelt. „Das Bundesjustizministerium hatte einen durchaus überzeugenden Entwurf erarbeitet“, so Lange. Dieser scheiterte aber letztlich am Widerstand der Union. Die nun von der Ampel beschlossene Regelung sieht keine gesetzliche Grundlage vor, sondern lediglich eine Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien und bleibt auch inhaltlich deutlich hinter dem Entwurf aus der letzten Wahlperiode zurück. So enthält er etwa keine Verpflichtung Gesprächstermine umfassend offenzulegen.

Lange: „Die Ampel verfolgt damit einen anderen Ansatz als wir uns das gewünscht hätten.“

Statt umfassend Informationen über schriftliche Eingaben und Gesprächstermine zu einem Gesetz zu dokumentieren und zu veröffentlichen, beschränkt sich die Ampel darauf, nur dann Angaben zu Lobbyeinflüssen zu machen, wenn sie sich tatsächlich auf den Rechtsakt ausgewirkt haben, also gewissermaßen erfolgreich waren.

„So ergibt sich aber kein Gesamtbild der Beteiligung und des Einflusses Dritter auf ein Gesetz. Für den Bundestag und die Öffentlichkeit ist es durchaus relevant zu wissen, welche Argumente nicht berücksichtigt wurden und wie ausgewogen Interessengruppen beteiligt waren. Die Bundesregierung sollte ihre Regelung daher zumindest um eine Pflicht zur Veröffentlichung von Lobbyterminen auf Leitungsebene ergänzen, so wie es die EU-Kommission seit Jahren vormacht“, sagt Lange.

Regierung will Lobbytermine nicht veröffentlichen

Weiterhin bemängelt LobbyControl den großen Ermessens- und Auslegungsspielraum der nun beschlossenen Regelung. Demnach müssen die Beamtinnen und Beamten in den Bundesministerien permanent abwägen, inwieweit Interessenvertretung sich wesentlich in einem Gesetzentwurf niedergeschlagen hat oder ob dadurch der Inhalt in zentralen Fragen geändert wurde.

„Hier wäre es aus unserer Sicht konsequenter und für die Ministerien leichter zu handhaben, Angaben zu allen Lobbyterminen und schriftlichen Eingaben zu machen und die Beantwortung der Frage, was wesentlich ist oder welche Fragen zentral sind, dem Bundestag und der Öffentlichkeit zu überlassen. Stattdessen bleibt vieles im Ungefähren und erfordert Abwägungen im Einzelfall“, so Lange.

Lange weiter: „Positiv ist hingegen, dass die Transparenzvorschrift prinzipiell zulässt, dass die Ministerien den Interesseneinfluss tatsächlich umfassend darstellen. Zwar wären konkretere Vorgaben besser gewesen. Aber in der Offenheit der Vorschrift liegen auch Chancen, den entsprechenden politischen Willen vorausgesetzt. Wir werden jedenfalls ab Juni sehr genau hinschauen, welche Ministerien einen hohen Transparenzstandard umsetzen und wer die Spielräume der Regelung in gegenteiliger Richtung ausnutzt.“

Hintergrund

  • Der heutige Beschluss sieht eine Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien vor. Demnach müssen die Bundesministerien ab 1. Juni 2024 in der Begründung zu jedem von ihnen federführend behandelten Gesetzentwurf darstellen „inwieweit Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter sowie beauftragte Dritte wesentlich zum Inhalt des Gesetzentwurfs beigetragen haben“ (Hervorhebung von LobbyControl). Insbesondere die Wöter „inwieweit“ und „wesentlich“ führen dabei zu einem erheblichen Interpretationsspielraum und können so zu einer uneinheitlichen Anwendung der neuen Regeln führen. Wird die Wesentlichkeitsschwelle sehr hoch angesetzt, besteht das Risiko, dass Ministerien kaum mehr relevante Angaben zur Beteiligung von Interessengruppen machen als bisher. Zusätzlich hat die Bundesregierung eine Synopsenpflicht für alle Gesetzentwürfe beschlossen.
  • Die Ergebnisse der heutigen Kabinettssitzung finden Sie hier.
  • Den in der letzten Legislaturperiode im Bundejustizministerium entwickelten Gesetzentwurf für einen „exekutiven Fußabruck“ haben wir hier veröffentlicht.
  • Um das Thema Lobby-Fußabdruck und weitere Transparenz- und Lobbyregeln geht es auch in unserem Lobbyreport 2024, den wir nächste Woche auf einer Online-Pressekonferenz vorstellen werden. Die Pressekonferenz findet am Donnerstag, 14. März 2024, 10 Uhr statt. Anmeldungen unter den untigen Kontaktdaten.

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