Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

Schauprozess: Björn Höcke (AfD) kann einen ersten Teilerfolg verbuchen!

vorlage_homepage-2-29.jpg

Der Landesvorsitzende der AfD Thüringen, Björn Höcke, hat in dem politischen Schauprozess gegen ihn vor dem Landgericht Halle bestritten, dass er die verbotene nationalsozialistische Parole „Alles für Deutschland“ bewusst verwendet habe. Für Höcke steht schon jetzt ein erster Teilerfolg in diesem absurden Verfahren fest: Ihm droht keine Freiheitsstrafe! Damit ist auch der Verlust des passiven und aktiven Wahlrechts ausgeschlossen – Höcke kann AfD-Spitzenkandidat in Thüringen bleiben. Dies verkündete das Gericht in einer Erörterung des Verfahrensstands. 

Der Richter begründete das damit, dass nicht allgemein bekannt sei, dass es sich bei der inkriminierten Aussage um eine SA-Losung handele. Abzuwarten bleibt, ob Höcke überhaupt rechtskräftig verurteilt wird. Dann würde es allenfalls auf eine Geldstrafe hinauslaufen.

The post Schauprozess: Björn Höcke (AfD) kann einen ersten Teilerfolg verbuchen! appeared first on Deutschland-Kurier.

Ähnliche Nachrichten