Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

Der Umgang mit den Grundrechten während der Corona-Jahre: Es braucht Konsequenzen!

In der Geschichte der EU wurden diverse Grundfreiheiten errungen, auf die wir heute aus guten Gründen nicht mehr verzichten wollen. Auch das Inkrafttreten der Grundrechtecharta darf als Meilenstein in der Weiterentwicklung der Europäischen Union gelten. Doch angesichts der Pandemie-Politik muss man sich fragen: Welchen Wert besitzen die Grundrechte in der EU überhaupt? Die Partei MFG setzt sich weiterhin für eine lückenlose Aufarbeitung dieser dunklen Jahre ein.

Aussendung MFG Österreich:

Verfolgt man die Geschichte der Europäischen Union zurück, so war diese als eines der größten Friedensprojekte propagiert worden. Hindernisse für die Wirtschaft sollten abgebaut, Soziales forciert werden. Großartige Errungenschaften, auf die man heutzutage sicherlich nicht verzichten möchte, sind zweifelsfrei die Freiheiten, sich ohne Beschränkungen in der gesamten Union aufzuhalten, zu leben oder zu arbeiten, Waren reibungslos quer durch die EU zu transportieren bzw. Dienstleistungen überall in der Union anzubieten. Gäbe es diese Grundfreiheiten nicht, wäre nicht nur die wirtschaftliche Situation für Österreich um einiges komplizierter, sondern das Leben für jeden Einzelnen wäre auch eingeschränkter.

Grundrechtecharta

Neben wirtschaftlichen Aspekten gilt auf jeden Fall das Inkrafttreten der Grundrechtecharta im Jahr 2009 als ein Meilenstein in der Weiterentwicklung der Europäischen Union. Die Grundrechtecharta ist neben dem EU-Vertrag, der ja die Grundlage jeglichen Handelns in der EU bildet, eine bedeutsame Säule der Union. Die Charta ist insbesondere für den Europäischen Gerichtshof eine wesentliche Entscheidungshilfe. Dieser beurteilt eine Rechtssache grundsätzlich im Lichte der Charta. Dadurch wird der Charta ein enormes Gewicht beigemessen. Landet eine Rechtssache beim Gerichtshof, so beurteilt er diese anhand der relevanten EU-Gesetze, aber auch immer anhand der Grundrechte, die in der Charta verankert sind.

Mit Sicherheit kann gesagt werden: während der Corona-Pandemie wurden diese Grundrechte mit Füßen getreten. Die Politiker haben sich gewissenlos über diese Menschenrechte hinweggesetzt: so war die Würde der Menschen nicht mehr unantastbar, das Recht auf körperliche Unversehrtheit war mit dem Impfzwang plötzlich wertlos, das Recht auf Freiheit des Privat- und Familienlebens wurde willkürlich eingeschränkt. Die Meinungsfreiheit wurde nicht nur beschnitten, sondern sogar bestraft! Gleichfalls sollte das Recht auf Versammlungsfreiheit klammheimlich ausgehebelt werden. Möglicherweise wurde durch den Zwang, eine gesundheitsschädliche Maske zu tragen bzw. durch die rigorose Vollziehung der Lockdowns, indem die Menschen von Sozialkontakten ausgeschlossen wurden, sogar auch das Grundrecht auf das Verbot der Folter verletzt. Dass dies nicht ohne Konsequenzen für die Verantwortlichen bleiben darf, versteht sich von selbst! Denn es müssen Zeichen gesetzt werden, dass in Zukunft dieser eingeschlagene Weg nicht weiter beschritten werden darf.

Jedwede Infragestellung der Lockdowns mit ihren nach wie vor verheerenden wirtschaftlichen Konsequenzen wurde nicht nur von der Bundesregierung, sondern auch von Landespolitikern wie Bürgermeister Ludwig oder Gesundheits-Stadtrat Hacker im Keim erstickt. Sie sperrten ältere Menschen zu ihrem sogenannten „Eigenschutz“ einfach weg. Kinder wurden stundenlang mit Masken beim Atmen behindert. Der Schutz der Menschenwürde interessierte diese Politiker nicht mehr. Alles wurde einer evidenzlosen, fragwürdigen „Pandemie“ untergeordnet. Das große Fragezeichen bleibt nach wie vor: wo sind denn diese Daten, welche belegen, dass es eine „Pandemie“ tatsächlich gegeben hätte? Dies werden wohl die Gerichte eines Tages aufklären müssen.

Impfung!-Impfung!-Impfung!

Erst wurde das Schlagwort „Pandemie“ geboren. Schnell folgte darauf eine einzige Lösung: Impfung!-Impfung!-Impfung!. Symbolträchtig präsentierte in ihrem Schaufenster die Wiener Ärztekammer, die doch der umfassenden Gesundheit verpflichtet sein sollte, ihr offenbar einziges österreichweites gesundheitliches Anliegen: nur die Spritze. Von Seiten der Politiker wurde massiver Druck auf die Bevölkerung ausgeübt, um diese nicht ausreichend erforschte und lediglich bedingt zugelassene Substanz zu verabreichen. Daraus resultierende gesundheitliche Folgeschäden werden bis heute unter den Teppich gekehrt. „Plötzlich und unerwartet verstorben“ ist zum geflügelten Wort geworden! In Wien gingen sowohl Bürgermeister Ludwig als auch Stadtrat Hacker über das Recht auf körperliche Unversehrtheit einfach hinweg. Ihr Vorgehen war nur deshalb möglich, weil ihnen die Abgeordneten als Gesetzgeber dies auch erlaubten.

Das Jahr 2020 kann zu Recht als das markanteste und bedenklichste Ereignis innerhalb der Europäischen Union bezeichnet werden. Eine objektive und unabhängige Aufarbeitung dieses Zeitabschnitts mit allen Konsequenzen für die verantwortlichen Personen ist unumgänglich.

Seither fragt man sich: welchen Wert besitzen eigentlich die Grundrechte der EU? Insbesondere wenn diese von den Entscheidungsträgern schon bei derartigen konstruierten „Krisen“ ignoriert werden. Genau da hätten uns die Grundrechte aber vor staatlicher Willkür schützen sollen. Corona hat zumindest eines ganz deutlich gezeigt: Willkür hat in der Politik und den mit ihr verbundenen Institutionen Einzug gehalten – von der EU über die österreichische Bundespolitik bis hinunter in die Landespolitik.

Eine Aufarbeitung dieser „dunklen“ Zeit muss es geben! Grundrechte sind dazu da, um die Menschen vor politischer Willkür zu schützen! Sie dürfen nicht willkürlich eingeschränkt werdenUnd dafür werden wir uns weiterhin einsetzen!

Informationen und Rückfragen: wien@mfg-oe.at

Ähnliche Nachrichten