Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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NRW-Justiz als Büttel des Verfassungsschutzes: AfD kündigt Revision gegen Willkür-Urteil an!

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War doch klar: Die NRW-Justiz hat in Sachen AfD kurzen politischen Prozess gemacht! Nach nur fünf Verhandlungstagen hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Montag (13. Mai) die Berufungsklage der Partei gegen ihre Einstufung als angeblich rechtsextremer Verdachtsfall durch das Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zurückgewiesen. AfD-Vize Peter Boehringer kündigte an, die Partei werde Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen das noch vor der Europawahl schnell übers Knie gebrochene Willkür-Urteil einlegen.

Boehringer, der als Prozessbeobachter der Partei an dem Schnell-Verfahren in Münster teilgenommen hatte, kritisierte in einem Gastbeitrag für den Deutschland-Kurier den nach insgesamt nur fünf Verhandlungstagen zustande gekommenen Richterspruch scharf. Er verwies auf 450 von der AfD eingebrachte und nicht gewürdigte Beweisanträge. Der AfD werde ihr Recht auf Recht und Rechtsfindung vorenthalten. 

Boehringer ließ keinen Zweifel daran, dass der weitere Weg jetzt zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig führen werde. Allerdings: Im Rahmen einer Revisionsklage würde nicht mehr in der Sache selbst verhandelt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hätte vielmehr darüber zu urteilen, ob das Urteil des OVG Münster aus verfahrensrechtlichen Gründen überhaupt Bestand hat. Gründe für eine Aufhebung des OVG-Urteils könnten u.a. die unangemessen kurze Verhandlungsdauer und insbesondere die Nichtwürdigung der von der AfD eingebrachten Beweisanträge sein. 

Der 5. Senat des OVG Münster unter Vorsitz von Richter Gerald Buck schloss sich mit dem am Montag ergangenen Urteil der Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Köln aus dem Jahr 2022 an. Die erste Instanz hatte die Einstufung der AfD und der Jungen Alternative (JA) als Verdachtsfall durch den Inlandsgeheimdienst bestätigt. Im Kern lautet die Begründung: Die Anzeichen für eine angeblich rechtsextreme und verfassungsfeindliche Ausrichtung der AfD hätten sich verdichtet. Der „völkisch-nationalistische“ Teil der AfD habe weiter an Einfluss gewonnen.

Wasser auf die Mühlen von Haldenwang

Die Einstufung der Gesamtpartei als sogenannter Verdachtsfall war das zentrale Paket in der aus drei Verfahren bestehenden Verhandlung. Der Inlandsgeheimdienst hat damit die Möglichkeit, die AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten. 

Neben der AfD wehrte sich auch deren Nachwuchsorganisation „Junge Alternative“ gegen eine Einstufung als angeblich rechtsextremer Verdachtsfall. Außerdem klagte die AfD gegen die Einstufung des offiziell aufgelösten „Flügels“ als „gesichert rechtsextrem“.

Das Urteil könnte den Altparteien-Handlanger, Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang (CDU), nach Ansicht von politischen Beobachtern ermutigen, den nächsten Schritt zu wagen und die AfD durch seine Behörde als „gesichert extremistische Bestrebung“ einstufen zu lassen.

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