Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Was bringt Rückzug der AstraZeneca-Zulassung bei Entschädigung und laufenden Verfahren?

Rechtsanwalt Markus Haintz erläutert im Gespräch mit Report24-Chefredakteur Florian Machl, welche rechtlichen Auswirkungen durch das Ende der Zulassung des AstraZeneca-Impfstoffs zu erwarten sind. Dabei ergeben sich eine Reihe von Fragen, unter anderem bei offenen Entschädigungsbegehren. Doch in Kombination mit den RKI-Files ergeben sich noch andere Überlegungen – in einer Zeit, in der bis heute Strafen wegen Maßnahmenvergehen ausgesprochen werden. Ebenso kam die Problematik zur Sprache, dass in der Deutschen Bundeswehr bis heute ein Impfzwang gilt.

Die Redaktion von Report24 nutzte die Gelegenheit, Rechtsanwalt Markus Haintz in Österreich zu haben, und bat ihn zum Gespräch ins Studio. Den ersten Teil, der sich Anlässlich des Lena-Schilling-Skandals hauptsächlich um saubere Politik drehte, können Sie hier sehen: Der Fall Lena Schilling – darf man so sorglos Politik betreiben? Wie verhalten sich die Medien? Diesmal drehte sich das Gespräch mit Report24 Chefredakteur Florian Machl um rechtliche Implikationen, die sich aus dem Rückzug der „Marketing Authorization“ von AstraZeneca in der EU ergeben.

Selbst Mitte 2024 haben Ämter in Deutschland und Österreich keine anderen Sorgen, als jahrealte Strafbescheide auszustellen. Wie dies im Zuge der Enthüllungen im Rahmen der RKI-Files zu verstehen ist, erklärt Markus Haintz in diesem Gespräch. Zumindest in Deutschland, speziell wenn die Strafe hoch genug ist, hält er eine Wiederaufnahme entsprechender Verfahren für denkbar. Denn in diesen Dokumenten ist klar ersichtlich, dass das RKI, dessen vorgebliche Meinung für viele Gerichtsentscheidungen herhalten musste, von Maßnahmen wie Masken nichts hielt. Dementsprechend müsse man sowohl Verordnungen als auch Urteile überprüfen. Denn man solle dem Staat nicht alles durchgehen lassen.

Florian Machl wollte wissen, wie der Stand der Verfahren in Deutschland ist, wo es um Entschädigung für erlittene Impfschäden geht. Und auch auf die Bundeswehrsoldaten darf nicht vergessen werden – diese sind bis heute mit einem Impfzwang konfrontiert und aufgrund ihres Dienstverhältnisses hohem Druck ausgesetzt. Diese Vorgangsweise hält Haintz für kriminell. Sehen Sie das oben eingebettete Interview auf Rumble oder hinter diesem Link.

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