Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Staatsanwaltschaft: „Ausländer raus“-Rufe sind keine Straftat

anonymousnews.org – Nachrichten unzensiert

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Staatsanwaltschaft: „Ausländer raus“-Rufe sind keine Straftat

Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg stellt das Verfahren gegen vier Personen ein, die im vergangenen Oktober in einer Diskothek „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ gerufen haben. Die Justiz sieht das ausdrücklich von der Meinungsfreiheit gedeckt.

von Manfred Ulex

Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg hat die Ermittlungen wegen Volksverhetzung gegen vier Personen eingestellt, die im vergangenen Oktober in einer Diskothek in Vorpommern „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ zur Melodie von „L´amour toujours“ von Gigi D´Agostino gesungen hatten. Eine Sprecherin der Justiz sagte gegenüber dem Spiegel, daß die Behörden keinerlei illegale Handlungen in dem Videoclip erkennen konnten. Die Sprecherin begründete das damit, daß diese Parole nach geltender Rechtsprechung keine Volksverhetzung und von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.

Anders sei das nur, sollten andere Umstände eine Nähe zum Rechtsextremismus und zu Gewaltbereitschaft vermuten lassen. Das könnten szenetypische Klamotten sein, die Verwendung von NS-Symbolen und Chiffren oder auch, wenn die „Ausländer raus“-Parolen vor einer Asylunterkunft gebrüllt werden. Nichts von dem sei in dem konkreten Fall gegeben gewesen.

Staatsanwaltschaft folgt Bundesverfassungsgericht

Damit folgt die Staatsanwaltschaft dem Bundesverfassungsgericht, das bereits 2010 entsprechend geurteilt hatte. Die 1. Kammer des Ersten Senats entschied, daß „Ausländer raus“ ausschließlich „unter Hinzutreten weiterer Begleitumstände“ die Menschenwürde verletze.

Seit dem Video aus Vorpommern vom vergangenen März kam es immer wieder zu Vorfällen – oft mit Video –, bei denen „Ausländer raus“ zur Melodie des 90er-Jahre-Hits von Gigi D´Agostino gerufen wurde. Der wohl prominenteste Fall ereignete sich jüngst in einer Bar auf Sylt. Gegen die dort beteiligten Personen wird aktuell noch ermittelt. 

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