Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Urteil: OLG Bamberg legalisiert Kinderehen nach Scharia-Recht

anonymousnews.org – Nachrichten unzensiert

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Urteil: OLG Bamberg legalisiert Kinderehen nach Scharia-Recht

Eigentlich will die Bundesregierung entschiedener gegen Kinderehen vorgehen. Doch in Wirklichkeit begünstigen Staat und Justiz den Missbrauch von Kindern nach Scharia-Recht, wie ein Urteil des Oberlandesgericht Bamberg belegt.

von Manfred Ulex

Die Stadt Aschaffenburg kann noch bis zum 23. Juni Beschwerde gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg (OLG) einlegen, das fast überall als Kapitulation vor dem islamischen Recht – der Scharia – kritisiert wird. Unlängst hob das OLG eine Entscheidung des Familiengerichts Aschaffenburg auf und befand, dass eine Kinderehe unter syrischen Asylbewerbern rechtskräftig sei.

Das Aschaffenburger Jugendamt hatte die Ehe zwischen einem 15-jährigen syrischen Mädchen und einem 21-jährigen Landsmann – beide sind auch noch Cousine und Cousin – nicht anerkannt. Das Amt trennte das Mädchen von ihrem Gatten und übernahm die Vormundschaft. Wegen des Protestes des Ehemanns kam es zu einer Verhandlung vor dem Familiengericht. Das Jugendamt argumentierte, dass das Mädchen die Tragweite der Eheschließung gar nicht ermessen und in dieser Ehe kein selbstbestimmtes Leben führen könne. Deshalb reklamierte die Behörde für sich das Recht, den Umgang des Mädchens mit ihrem Mann zu bestimmen.

Das Familiengericht entschied dann, dass nicht der Schutz einer nach islamischem Recht geschlossenen Ehe gelte, sondern das deutsche Gesetz zum Schutz Minderjähriger. Das Oberlandesgericht Bamberg kassierte aber diesen Beschluss, weil die Kinderehe ausweislich eines Zivilregisterauszugs und einer Bestätigung seitens des Scharia-Gerichts rechtskräftig sei.

Noch kann die Stadt Aschaffenburg Beschwerde gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof (BGH) einlegen, der dann zu entscheiden hätte, ob diese muslimische Minderjährigenehe gegen die öffentliche Ordnung verstößt und für nichtig erklärt wird. Durch den Massenzustrom von Muslimen steigt in Deutschland die Zahl von Kinderehen unter Flüchtlingen deutlich. Während für Bayern offiziell noch keine Zahlen vorliegen, meldet Nordrhein-Westfalen 188 und Baden-Württemberg 177 Kinderbräute.

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