Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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„Compact“-Verbot: Kritik an Faeser reißt nicht ab!

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Immer mehr namhafte Juristen aus dem Medien- und Staatsrecht äußern Zweifel daran, dass das Verbot des regierungskritischen „Compact“-Magazins durch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gerichtlich Bestand haben wird. In den Chor der Kritiker reihte sich auch der frühere Richter am Sächsischen Verfassungsgerichtshof und Professor für Staats-, Verwaltungs- und Medienrecht der Universität Leipzig, Christoph Degenhart ein. 

Er sagte der FAZ: „Das Vorgehen des Innenministeriums erscheint mir jedenfalls nach einer ersten Einschätzung rechtlich in hohem Maße problematisch, und ich habe erhebliche Zweifel, ob es einer verfassungsgerichtlichen Prüfung standhalten würde.“

Das juristische Fachportal „Legal Tribune Online“ (LTO) zitierte mehrere Auffassungen von Experten, die Faesers Vorgehen ebenfalls kritisch sehen. Demnach sagte etwa Christoph Gusy von der Universität Bielefeld, dass „selbständige Eingriffe“ in die Pressefreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz nicht auf das Vereinsgesetz gestützt werden dürften.

Fraglich wäre demnach auch, ob Faeser das Vereinsgesetz auf „Compact“ überhaupt anwenden durfte. 

David Werdermann, Jurist bei der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF), betonte, im Gegensatz zum Vereinsrecht liege die presserechtliche Zuständigkeit nicht beim Bund, sondern bei den Ländern. Und das Magazin dürfte unter das Presserecht fallen.

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