Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Überwachung sämtlicher Finanztransaktionen: EU-Vermögensregister ab 2025 geplant

Die Europäische Union treibt die Einführung eines Vermögensregisters voran. Angeblich soll das Register als Werkzeug zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dienen. Aber vor allem stellt eine solche Datenbank einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Bürger dar – sie ist weiterer Schritt in Richtung gläserner Bürger. Zudem könnte dieses Register die Grundlage für eine neue Vermögensabgabe oder gar für Enteignungen bilden.

Die Pläne, Vermögenswerte und deren Besitzer zentral zu erfassen, verfolgt die EU bereits seit 2021. Nun könnte es bald so weit sein – möglicherweise könnte schon im nächsten Jahr ein EU-weites Vermögensregister eingerichtet werden. Unter dem Vorwand der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wird damit ein Kontroll- und Überwachungssystem eingerichtet, das seinesgleichen sucht – alle Finanztransaktionen und Vermögenswerte der Bürger werden den Behörden zugänglich gemacht.

In dem Register sollen alle Vermögenswerte über 200.000 Euro erfasst werden. Darunter fallen beispielsweise Immobilien, Bankkonten, Wertpapiere, Auslandsvermögen, Kryptovermögen, Fahrzeuge und möglicherweise auch Kunstwerke oder Edelmetalle. Natürlich könnte die Grenze von 200.000 Euro auch beliebig weiter herabgesetzt werden, um noch mehr Bürger zur Offenlegung privater Finanzinformationen zu verpflichten. Nicht nur Behörden, sondern auch „Personen mit berechtigtem Interesse, wie Journalisten, Reporter, andere Medien, Organisationen der Zivilgesellschaft und Hochschuleinrichtungen“ sollen „Zugang zu den Registern, einschließlich der vernetzten Zentralregister“ erhalten.

Neben der Deckelung von Bargeldtransaktionen auf 10.000 Euro und dem Vermögensregister hat die EU mit der neuen Anti-Money Laundering Authority (AMLA) und den nationalen Financial Intelligence Units (FIU) noch weitere Maßnahmen zur (vorgeblichen) Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beschlossen.

Die AMLA wird ihren Sitz in Frankfurt am Main haben und soll Mitte 2025 ihre Arbeit aufnehmen. Die Behörde wird mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet. Sie soll die Einhaltung der bestehenden Bestimmungen überwachen und Geldwäscherisiken innerhalb und außerhalb der EU aufzeigen. Die AMLA wird bis zu 40 Finanzinstitute direkt überwachen, von denen das höchste Risiko für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ausgeht – z.B. Anbieter von Krypto-Vermögensgegenständen, die in mindestens sechs Mitgliedstaaten vertreten sind. Sie hat die Befugnisse für Sanktionen, wie etwa Kontosperrungen. Das Vermögensregister wird bei der AMLA angesiedelt werden.

Um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern, zu melden und zu bekämpfen, soll jeder Mitgliedssaat eine zentrale Meldestelle (FIU) einrichten. Die FIUs sollen untereinander und mit den zuständigen Behörden Informationen austauschen und mit der GwG, Europol, Eurojust und der Europäischen Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten. Die Beaufsichtigung und Koordination der FIUs übernimmt die AMLA.

Da das Vermögensregister eine detaillierte Erfassung und Bewertung von Vermögenswerten ermöglicht, könnte dieses abgesehen von der angeblichen Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung auch zur Vermögensumverteilung und Abgabenerhöhungen (Reichensteuer) dienen. Auch für das Lastenausgleichsgesetz, das nach großen wirtschaftlichen Krisen eine gerechte Verteilung der finanziellen Lasten gewährleisten soll, könnte es relevant sein. In jedem Fall greift das Register massiv in die Privatsphäre der Bürger ein. Wer Kritik an der schleichenden Bargeldabschaffung und der Überwachung und Kontrolle der Menschen durch programmierbare digitale Zentralbankwährungen bislang für Verschwörungstheorien hielt, sollte durch das Vermögensregister eines Besseren belehrt werden. Die Politik geht immer scheibchenweise vor: Am Ende werden alle betroffen sein, nicht nur Kriminelle oder Wohlhabende, denen linke Minderleister so gern ihr Vermögen wegnehmen würden.

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