Horst D. Deckert

Pressefreiheit: „Compact“-Magazin klagt gegen Verbot

Seit vergangener Woche darf „Compact“ nicht mehr erscheinen. Nun wehrt sich das Magazin vor dem Bundesverwaltungsgericht. Wann über die Klage entschieden wird, ist offen.

Leipzig – Das patriotische Magazin „Compact“ wehrt sich vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen sein Verbot. Am Mittwochabend seien sowohl eine Klage als auch ein Eilantrag eingegangen, teilte ein Sprecher des Gerichts in Leipzig am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Das Bundesverwaltungsgericht ist in erster und letzter Instanz für derartige Klagen zuständig.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Magazin am 16. Juli verboten. Sie begründete den Schritt damit, dass „Compact“ ein „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ sei und sich gegen die „verfassungsmäßige Ordnung“ richte.

Magazin darf derzeit nicht erscheinen

Das Magazin darf seither nicht mehr erscheinen. Webseiten wurden gesperrt. Bei massiven und möglicherweise rechtswidrigen Durchsuchungen in mehreren Bundesländern wurden unter anderem Datenträger und Exemplare des Magazins beschlagnahmt. Faeser verbot auch die Conspect Film GmbH.

Wann das Bundesverwaltungsgericht über die Klage entscheidet, ist noch offen. Bei der Entscheidung wird es voraussichtlich auch darum gehen, ob  sich das Verbot in Abwägung mit der grundgesetzlich geschützten Pressefreiheit rechtfertigen lässt. „Compact“-Chefredakteur Jürgen Elsässer hatte von einem „ungeheuerlichen Eingriff in die Pressefreiheit“ gesprochen.

[Mit Material von dpa]

The post Pressefreiheit: „Compact“-Magazin klagt gegen Verbot appeared first on Deutschland-Kurier.

Ähnliche Nachrichten