Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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RKI-Leaks zeigen: Robert Koch-Institut fälschte Protokolle

anonymousnews.org – Nachrichten unzensiert

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RKI-Leaks zeigen: Robert Koch-Institut fälschte Protokolle

Wie die RKI-Leaks offenbaren, wurden intern kritische Stimmen in den finalen Protokollen unterschlagen. Befürchtungen, dass zwischen der Maßnahmenpolitik und dem Pandemiegeschehen kein Zusammenhang besteht, wurden ignoriert. Stattdessen wurde eine weitgehende Unterstützung der Regierungslinie suggeriert.

von Manfred Ulex

Die geleakten RKI-Protokolle geben reichlich Aufschluss darüber, welch wichtige Rolle das Robert-Koch-Institut für die Bundesregierung spielte. Von entscheidender Bedeutung war dabei oftmals weniger die tatsächliche fachliche Beratung, sondern die (nachträgliche) wissenschaftliche Legitimierung des staatlichen Handelns. Geleakt wurden jedoch nicht nur die amtlichen Protokolle, sondern auch die entsprechenden Entwürfe hierfür. Hieraus geht hervor, wie auch intern Kritiker kaltgestellt wurden.

Aufschluss hierüber gibt etwa der Vergleich zwischen dem amtlichen Protokoll sowie dem entsprechenden Entwurf vom 25. März 2020. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Bundesregierung gerade drastische Maßnahmen zur Bekämpfung von Corona eingeleitet. Am 16. März 2020 wurden etwa die Schulen geschlossen.

Das RKI wusste, dass in dieser kurzen Frist noch keine Daten darüber vorlagen, inwiefern sich die von der Regierung getroffenen Maßnahmen auf das Infektionsgeschehen auswirkten. So heißt es sowohl in dem Entwurf als auch in den amtlichen Protokollen, dass man bei „Covid-Daten“ keinen Rückgang der Zahlen feststellen kann. Insgesamt gebe es jedoch „Hinweise“ darauf, dass „die Strategien in die richtige Richtung“ gehen würden.

Die RKI-Mitarbeiterin Ute Rexroth, zeigte sich angesichts dieser Aussage aber skeptisch. Sie erklärte intern, dass es äußerst „gewagt“ sei, zwischen den Maßnahmen und dem Infektionsverlauf der Pandemie eine „Causalität herzustellen“. Schließlich seien saisonale Effekte auch beim Corona-Virus zu vermuten und man stehe ja ohnehin „am Ende der Grippesaison“.

In der Endfassung findet sich diese kritische Bemerkung dann aber plötzlich nicht mehr. Dort heißt es nur noch, dass man den Zusammenhang zwischen Maßnahmen der Regierung und Entwicklung der pandemischen Lage gegenüber der Öffentlichkeit „vorsichtig formulieren“ müsse. Rexroth ist bei der Abteilung für Infektionsepidemiologie angegliedert und nach Angabe des RKI für die „Erfassung und Auswertung der nach dem Infektionsschutzgesetz an das RKI zu übermittelnden Daten sowie für deren infektionsepidemiologische Bewertung zuständig.“

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