Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Urteile gegen kritische Mediziner: Unterstützung von Nazi-Rechtsprechung in Deutschland?

Wehe all jenen, die die brutale Ausgrenzung Ungeimpfter in den Corona-Jahren auch nur ansatzweise mit Deutschlands dunkelsten Zeiten in Verbindung brachten: Nazi-Vergleiche scheinen im besten Deutschland nur dann erlaubt, wenn sie Regierungskritiker treffen. Doch was ist davon zu halten, dass man sich im „Nie wieder“-Land gerichtlich immer wieder auf ein Urteil aus dem Jahr 1940 beruft, in dem man die Hinwendung zu „nationalsozialistischen Grundsätzen“ und somit zur Priorisierung der „Volksgesundheit“ betonte?

Bis heute werden Urteile gegen kritische Mediziner ausgesprochen, die ihre Patienten mit Attesten von der Maskenpflicht befreiten. Angesichts von so vielen Studien, die die Schädlichkeit und den mangelnden Nutzen von Masken gegen Viren bestätigen, ist das eigentlich Skandal genug. Wer genau hinsieht, wird jedoch eines Besseren belehrt: Bei der Nachforschung zu den Urteilsbegründungen wird man nämlich immer wieder auf ein Urteil aus dem Jahr 1940 stoßen, auf das man sich beruft.

Report24-Leser kennen das „Dirnen-Urteil“ bereits – es ging seinerzeit um körperliche Untersuchungen von Prostituierten. Vereinfacht gesagt argumentiert man: Weil das höchste Gericht 1940 urteilte, dass Dirnen körperlich auf Geschlechtskrankheiten untersucht werden müssen, bevor sie ihre für die Berufsausübung nötige Bescheinigung erhalten können, dürfen heutzutage Ärzte keine Maskenatteste ohne eingehende körperliche Untersuchung des Patienten ausstellen. Wir veröffentlichten schon im März die aufschlussreiche MWGFD-Aussendung von Juristin Cornelia Margot zum Thema: „Unglaublich: Beeinflusst ein Urteil aus 1940 die aktuellen Verfahren gegen die Mut-Ärzte?

Dieses Urteil auf die kritischen Mediziner in den Corona-Jahren anzuwenden, wirkt bereits an den Haaren herbeigezogen. Fast noch brisanter ist allerdings die Tatsache, dass das damalige Urteil auch damit begründet wurde, dass man sich ja inzwischen an „nationalsozialistische Grundsätze“ halte und somit die „Volksgesundheit“ über die Belange einzelner stelle. Margot schrieb dazu:

Allerdings seien im Reichstag Bestrebungen vorhanden gewesen, „namentlich bei den links gerichteten Parteien“, Dirnen noch schonender zu behandeln, als es nach dem Gesetzesentwurf geschehen sollte. Warum das nicht zu akzeptieren war, wird dann in diesem Urteil, auf das sich noch heute Gerichte beziehen, mit folgenden Worten begründet:

„[..] diese Strömungen können jetzt nicht mehr beachtet werden, nachdem durch die Wendung zu nationalsozialistischen Grundsätzen das Verhältnis zwischen der Bewertung der Belange einzelner – sicherlich nicht der Besten – und der Bewertung der Volksgesundheit grundlegend verändert worden ist.“

Dieser Satz steht am Ende eines Urteils (auf Seite 9 von 9), auf das sich in den Zwanzigerjahren des 21. Jahrhunderts in Deutschland Richter beziehen, um Ärzte wegen des Ausstellens angeblich unrichtiger Gesundheitszeugnisse zu verurteilen.

Frage an diese Richter: Ist das Ihr Ernst?

Der fragliche Auszug aus dem Urteil von 1940 (Quelle Screenshot)

Dieser Skandal blieb auch dem Analysten Tom Lausen nicht verborgen, der darüber in der Sendung „FAIR TALK“ spricht:

Lausen konstatiert: „Und das Interessante daran ist, dass alle Urteile in der Coronazeit sich direkt oder indirekt auf dieses Reichsurteil stützen. Die unterstützen Nazi-Rechtsprechung und das in Zeiten, wo Hunderttausende auf die Straße gehen gegen rechts und gegen Nazis.“ Das sei kein „Vorwurf“, sondern die Rechtssprechung, die leicht nachzuvollziehen sei. Lausen sieht ein großes Problem bei den Gerichten, die, so mahnt er, „im Nationalsozialismus teilweise wieder angekommen sind“.

Leider ist der fragwürdige Rückbezug auf das Naziurteil der breiten Öffentlichkeit kaum bekannt – und dürfte vor allem an jenen vorbeigegangen sein, die so wacker im Regierungsauftrag „gegen rechts“ demonstrieren. Andere sehen bei Nazi-Bezügen vielleicht auch gar kein Problem, wie eine „Community Note“ auf X zu einer Aufstellung von Urteilen zeigt, in denen das Reichsgerichtsurteil aufgegriffen wurde. Man fragt sich: Wie konnte die Entnazifizierung in Deutschland so scheitern?

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