Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Anwälte für Aufklärung: Corona-Amnestie und Einstellung aller laufenden Straf- u. Bußgeldverfahren!

Die Anwälte für Aufklärung e.V. fordern nach Veröffentlichung der RKI-Dokumente umgehend eine lückenlose öffentliche Aufarbeitung des schweren staatlichen Corona-Unrechts. Da sich die Gerichte in Straf- und Bußgeldverfahren auf die politisch erzwungene Risiko-Hochstufung des RKI gestützt haben, verlangen sie insbesondere ein Corona-Amnestie-Gesetz, die Einstellung aller laufenden Verfahren und je ein Maßnahmen- und Impffolgen-Entschädigungsgesetz. U.a. müssten der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Dr. Harbarth und Karl Lauterbach sofort zurücktreten, die politische Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft umgehend beendet und Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen eingeleitet werden. (hl)

August 2024

! Aufarbeitung jetzt !

Zehn Forderungen der Anwälte für Aufklärung

Mit den freigeklagten RKI-Protokollen und den weiteren geleakten RKI-Daten steht jetzt fest, dass es von 2020 bis 2023 keinen medizinischen Corona-Notstand gab und die Coronakrise auf medialen Illusionen beruhte. Die RKI-Protokolle zeigen, dass die Bundesregierung, anders als stets behauptet, in der Corona-Zeit nicht der Wissenschaft folgte. Vielmehr formulierten Politiker – allen voran die Bundesgesundheitsminister – die Vorgaben, diktierten rechtswidrige Maßnahmen und beispiellose Grundrechtseinschränkungen, während das RKI entgegen dem Rat der eigenen Fachleute die gewünschten Rechtfertigungen lieferte.

Dazu der Journalist Paul Schreyer am 28.07.2024:

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