Horst D. Deckert

Politische Kundgebung in Altdorf durch urner Regierung verboten

Die Urner Sicherheitsdirektion hat entschieden, dass die geplante Corona-Demonstration des Aktionsbündnisses der Urkantone vom 10. April in Altdorf nicht bewilligt wird.

Der Regierungsrat von Uri stütze sich bei seinem Entscheid auf negative Erfahrungen aus der Kundgebung von Liestal, wo gemäss Veranstalter mehr als 10 000 Menschen teilgenommen haben.

«Wir werden am 10. April keinerlei Kundgebungen dulden. Rechtsverletzungen bringen wir konsequent zur Anzeige», wird der Polizeikommandant Reto Pfister von der Onlineausgabe von SRF zitiert. Ob dabei eine Rechtsverletzung vorliegt ist allerdings mehr als fraglich. Denn im Artikel 3b der aktuellen Covid-19-Verordnung muss niemand eine Maske tragen, der besondere Gründe glaubhaft machen kann.

«Jüngste Ereignisse mit Kundgebungen zeigen, dass nur eine kleine Minderheit der Teilnehmenden der Maskentragpflicht nachkommt», sagte Sicherheitsdirektor Dimitri Moretti am Donnerstagmorgen vor den Medien. In der Pressemitteilung der urner Regierung heisst es zudem:

(…) «mit der Kundgebung besteht eine erhebliche Infektionsgefahr für die Teilnehmenden, für Polizeiangehörige und Dritte.»

Der Beweis dafür, dass eine Kundgebung eine erhebliche Infektionsgefahr sein soll kann die urner Regierung nicht belegen. Denn noch nie gab es mehr «Coronafälle» nach einer grösseren Kundgebung. Auch der Bundesrat selbst konnte seine Behauptung, es herrsche eine besondere epidemiologische Lage, bis heute nicht beweisen.

Die Initianten des Aktionsbündnisses der Urkantone schreiben:

«Das Verbot der Kundgebung zum Auftakt der Covid-19-Kampagne ist ein Todesstoss für die Meinungsfreiheit in der ganzen Schweiz. Mit der Begründung, die Maskenpflicht könne nicht durchgesetzt werden, können Kundgebungen immer und überall verboten werden. Die Abstimmungs-kampagne “NEIN zum Covid-19-Gesetz” wird massiv eingeschränkt. Öffentliche Veranstaltungen sind aber unverzichtbar für die demokratische Meinungsbildung. Es gibt keinen ausreichenden sachlichen Grund für dieses Verbot, es handelt sich um eine rein politische Entscheidung.»

Man werde dagegen Beschwerde erheben. Dies ist auch erlaubt, denn der Kanton Uri hat explizit auf das Beschwerderecht hingewiesen.

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