Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Erste schallende Ohrfeige für Faeser: Bundesverwaltungsgericht kippt Compact-Verbot

Das wird der Bundesinnenministerin nicht gefallen: Das Bundesverwaltungsgericht hat das Compact-Verbot teilweise aufgehoben und dem Eilantrag der Anwälte von Herausgeber Jürgen Elsässer stattgegeben. Bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren kann das Magazin somit wieder erscheinen.

Die Richter fanden zwar „Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde“ in den Publikationen und Hinweise auf „eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen“ in der Rhetorik vieler Beiträge. Auch nickte man das fragwürdige Mittel des Vereinsverbots ab. Sie konstatierten aber:

Zweifel bestehen jedoch, ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge in den Ausgaben des „COMPACT-Magazin für Souveränität“ die Art. 1 Abs. 1 GG verletzenden Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist. 

Pressemitteilung

Sie verweisen auf mögliche mildere Mittel – namentlich „presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen“.

Die Richter ließen Meinungs- und Pressefreiheit siegen und kippten den sofortigen Vollzug des Verbots:

Bei der dem Bundesverwaltungsgericht im Eilverfahren obliegenden Abwägung überwiegt das Aussetzungsinteresse der Antragstellerin zu 1 das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung. Da die Vollziehung des Vereinsverbots zu der sofortigen Einstellung des gesamten Print- und Onlineangebots führt, das den Schwerpunkt der Tätigkeit der Antragstellerin zu 1 ausmacht, kommt ihrem Interesse an der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage im Hinblick auf die Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG ein besonderes Gewicht zu. Dem Anliegen der Antragsgegnerin, die Fortsetzung der Tätigkeiten der Vereinigung auf Dauer zu unterbinden, kann in ausreichendem Maße durch die in dem Beschluss näher bezeichneten Maßgaben Rechnung getragen werden. Diese dienen vor allem der weiteren Auswertung der beschlagnahmten Beweismittel für das anhängige Hauptsacheverfahren.

Pressemitteilung

Das Magazin kann entsprechend vorerst weiter erscheinen. Elsässer freute sich über diesen ersten Sieg auf X und zeigte sich zuversichtlich, dass er auch das Hauptsacheverfahren gewinnen wird.

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