Horst D. Deckert

Teurer Klick: Majestätsbeleidigung – 900 Euro Strafe für das Teilen eines Facebook-Postings

Ein herber Schlag für die Meinungsfreiheit: Das Amtsgericht Biberach hat einen 69-Jährigen wegen des Teilens eines Facebook-Beitrags, in dem hochrangige Politiker unter anderem als korrupt, verlogen und psychisch gestört bezeichnet werden, verurteilt. 900 Euro Strafe soll der Biberacher wegen Beleidigung von Personen des öffentlichen Lebens zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar eine noch höhere Strafe gefordert.

Im besten Deutschland, das es jemals gab, kann schon ein unbedachter Klick schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Ein Mann aus dem baden-württembergischen Biberach hatte im März 2023 auf seinem öffentlich zugänglichen Facebook-Profil einen Beitrag geteilt. Dabei handelte es sich um eine Fotomontage, die dem Plakat des bekannten Mafia-Films „Der Pate“ nachempfunden war. Diese trug den Titel „Die Lügner 2.0“ und zeigte hochrangige deutsche Politiker, darunter Bundeskanzler Olaf Scholz, Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und mehrere Bundesminister. Über deren Köpfen war zu lesen „Ihr Plan: Ein Land zu destabilisieren, das Volk zu spalten und in den Untergang zu zerren“. Zudem wurden diese Politiker als „verachtend, respektlos, habgierig, ehrenlos, verlogen, korrupt, anstandslos, senil, unfähig, rückgratlos, psychisch gestört, überbezahlt, realitätsfremd“ bezeichnet.

Der Vorsitzende Richter sah im Teilen dieses Bildes eine Überschreitung der freien Meinungsäußerung – der Angeklagte hat die Fotomontage nicht erstellt und beim Weiterleiten keinen eigenen Kommentar hinzugefügt – und verurteilte den 69-Jährigen wegen Beleidigung von Personen des öffentlichen Lebens zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Euro (900 Euro). Die Staatsanwaltschaft hatte 40 Tagessätze à 30 Euro, also 1.200 Euro Strafe gefordert. Aufgrund der finanziellen Lage des Angeklagten und der Tatsache, dass er nicht einschlägig vorbestraft ist, und sich zudem einsichtig gezeigt und mit seinem Klarnamen gepostet hatte, blieb das Gericht unter dieser Forderung. Dagegen beanstandete das Gericht, dass der Mann das besagte Posting noch immer nicht gelöscht hätte.

Zu der Anklage kam es, da die „Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet“ (ZMI), angesiedelt beim Bundeskriminalamt (BKA) – auf das Posting des Rentners aufmerksam wurde und die Strafverfolgung veranlasste.

Diese ZMI gibt es seit 1. Februar 2022. Sie agiert unter dem Motto „Gemeinsam gegen Hass und Hetze im Internet“. Laut der Behörde wurden „hierfür Teile der dezentralen Meldestrukturen, die in den Bundesländern zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet bereits bestanden, zentral zusammengeführt“. „Die Verbreitung von Hass und Hetze im Internet betrifft zunehmend mehr Menschen und entwickelt sich zu einem bedenklichen Phänomen in der virtuellen Welt“, so die Begründung für die Einführung. Ihr Ziel ist es, in Kooperation mit dem BKA im Internet begangene „Straftaten wie Propagandadelikte, Volksverhetzungen oder Bedrohungen“ zu verfolgen.

Die Verurteilung des Rentners zeigt, dass Regierungskritik im linken Deutschland als Majestätsbeleidigung eingestuft und bestraft wird. Das Urteil – eine 900 Euro-Geldstrafe für einen unbedachten Klick – ist nicht nachvollziehbar. Dabei ging es wohl um Einschüchterung, nach dem Motto „Bestrafe einen, erziehe hundert“. Zudem werden Erinnerungen an finstere Zeiten wach als Denunziantentum und staatliche Überwachung zum Alltag der Menschen gehörten. Es stellt sich die Frage, ob die deutsche Bevölkerung zukünftig in einer neuen DDR leben möchte, die Weichen für eine DDR 2.0 scheinen schon längst gestellt zu sein.

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