Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

Bun­des­rat als Erfül­lungs­ge­hilfe der Transplantationslobby

Am 21. August 2024 endet die Frist für die Ver­nehm­las­sung zur revi­dier­ten Trans­plan­ta­ti­ons­ver­ord­nung. Human Life Inter­na­tio­nal (HLI) Schweiz lehnt die geplante elek­tro­ni­sche ID (E-​ID) für das Organ­spen­de­re­gis­ter in der vor­ge­se­he­nen Form ab. Zudem ver­langt die Orga­ni­sa­tion ein­mal mehr den sofor­ti­gen Stopp der Organ­ent­nah­men nach anhal­ten­dem Herz-​Kreislaufstillstand. Eine Stu­die, die mit Schwei­nen durch­ge­führt wurde, bestä­tigt, dass diese Organ­ent­nah­me­art in der Schweiz ille­gal ist.

Man erhält nur lapidare Antworten auf Fragen zu illegalen Organentnahmen nach anhaltendem Herz-Kreislaufstillstand: Die Schweizerische Akademie der Medizinischen

Ähnliche Nachrichten