Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Auch Staatsanwaltschaft Hannover bestätigt: „Ausländer raus“-Gesänge sind keine Straftat

Die nächste Schlappe fürs wackere linke Establishment: Die Staatsanwaltschaft Hannover hat die Ermittlungen gegen Besucher des Schützenfests in Kleinburgwedel, die „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“ gesungen hatten, eingestellt – es lag kein strafbares Verhalten vor.

Mitte Mai hatten mehrere Besucher des Schützenfests in Kleinburgwedel im Festzelt „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“ zu Gigi D‘Agostinos „L‘amour toujours“ gesungen. Ein Video des Vorfalls machte anschließend in den sozialen Medien die Runde.

Kleinburgwedels Ortsbürgermeister Lars Wöhler (CDU) hatte den Zwischenfall dem Ordnungsamt gemeldet, welches Anzeige erstattete. Der Staatsschutz ermittelte aufgrund dessen wegen des Tatverdachts der Volksverhetzung und übergab den Fall schließlich an die Staatsanwaltschaft Hannover. Diese hat die Ermittlungen nun eingestellt, da laut einer Sprecherin der Behörde„ein strafbares Verhalten nicht vorlag“.

Grundsätzlich könnte zwar eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung beim Singen der Parolen „Deutschland den Deutschen“ und „Ausländer raus“ vorliegen. Aber „in diesem konkreten Einzelfall war das Singen der genannten Parolen jedoch nicht geeignet, den Straftatbestand der Volksverhetzung zu erfüllen, diese seien „im Rahmen einer ausgelassenen Partystimmung“ gesungen worden, so die Sprecherin. „Das alleinige Bestreiten des Aufenthaltsrechts von Ausländern an sich stellt noch keinen Angriff auf die Menschenwürde dar“, argumentierte sie. Dafür sei „eine gesteigerte Feindseligkeit oder eine schwerwiegende Form der Missachtung gegenüber einem Teil der Bevölkerung“ erforderlich. In diesem Fall hätten sich „keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass über die Kundgabe bloßer Ablehnung und Verachtung hinausgehend zum Hass gegen Ausländer aufgestachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen aufgefordert worden ist“.

Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Entscheidung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 – die 1. Kammer des Ersten Senats hatte damals entschieden, dass die Parole „Ausländer raus“ ausschließlich „unter Hinzutreten weiterer Begleitumstände“ die Menschenwürde verletze und ansonsten von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat nun ebenfalls entschieden, dass die „Ausländer raus“-Gesänge an sich keinen Strafbestand darstellen – die Parolen alleine verletzen demnach nicht die Menschenwürde und sind durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Zuvor hatten schon andere Staatsanwaltschaften, etwa in Augsburg oder Neubrandenburg, ebenso entschieden. Damit erweisen sich die zahlreichen Polizeieinsätze – zwischen Oktober 2023 und Juni 2024 wurde die Polizei in mindestens 368 Fällen wegen „Döp-Dö-Dö-Döp“-Gesängen gerufen – abermals als unsinnig. Vielleicht konzentrieren Einsatzkräfte sich fortan verstärkt auf echte Straftaten?

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