Horst D. Deckert

Wenn „Korrektur“ durch Briefwahl nicht mehr reicht: In Sachsen war es ein „Softwarefehler“

Nach den Wahlen in Sachsen und der Veröffentlichung des amtlichen Endergebnisses zeigte sich, dass die AfD auf eine Sperrminorität kommt. Dies wurde nur Stunden später „korrigiert“, wie man es aus dem besten Deutschland, das es je gab, gut kennt. Ein „Softwarefehler“ habe dazu geführt, dass die Mandatsverteilung fehlerhaft ausgewiesen wurde. Grüne und SPD erhalten einen Sitz mehr, der jeweils von der CDU und der AfD gestrichen wird. Die linkstendenziösen Systemmedien jubeln.

Das ist „westliche Demokratie“. Nicht nur, dass sowohl in Thüringen als auch in Sachsen der Wunsch der Bevölkerung nach einer rechtskonservativen Regierung ignoriert wird, auch die Praxis der nachträglichen Ergebniskorrektur ist um eine Episode reicher.

Der Wahlleiter hat das Ergebnis der Landtagswahl in Sachsen „korrigiert“. Ein Softwarefehler habe dazu geführt, dass eine falsche Sitzverteilung veröffentlicht wurde.

Dieser „glückliche Umstand“ führt dazu, dass die AfD keine Gesetze aufhalten kann, welche eine Zweidrittelmehrheit benötigen. Zudem werden in Sachsen Verfassungsrichter und die Leitung des Rechnungshofs durch Zweidrittelmehrheit bestimmt.

So kann man die nach offiziellem Endergebnis 30,6 Prozent Wähler in Sachsen, welche sich für die AfD entschieden haben, also weiterhin diskriminieren und ignorieren.

Ein Beispiel aus Google, wie linkstendenziöse Systemmedien über die „Korrektur“ berichten:

Gäbe es ausreichend Beweise für Wahlmanipulation, wäre eine Wiederholung der Wahl in Sachsen wohl die beste Lösung. Dass man wie immer bei der Briefwahl zuerst nachsehen muss, liegt auf der Hand:

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