Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Jetzt muss sich das Bundesverfassungsgericht seiner Blamage stellen

Das Verwaltungsgericht Oldenburg sieht die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach § 20a des Infektionsschutzgesetzes als verfassungswidrig an und hat die Sache dem BVerfG, das sie am 27.4.2022 für verfassungskonform erklärt hatte, erneut zur Entscheidung vorgelegt. Aufgrund der nun bekannten RKI-Protokolle stünden die Unabhängigkeit und die offiziellen wissenschaftlichen Ergebnisse des RKI in Frage, auf die sich das BVerfG, wie schon im Beschluss vom 19. November 2021, gestützt hatte. Die Risikobewertung sei auch nach den Aussagen des jetzigen RKI-Präsidenten teils „politisches Management“ gewesen. – Jetzt muss sich das BVerfG seiner Blamage der parteiischen Regierungs-Gläubigkeit und fehlenden neutralen Beweiserhebung stellen.

„Die Sonne bringt es an den Tag.“

Schon in einem vorangehenden Artikel ist auf diesem Blog im Zusammenhang mit dem Beschluss vom 19.11.2021 auf die Blamage des höchsten Gerichts hingewiesen worden, die aus grundsätzlicher Staatshörigkeit, blindem Vertrauen auf staatliche Angaben und institutioneller Nähe zu den herrschenden Parteien resultiert. Nach seiner grundgesetzlichen Pflicht, die Regierung zu kontrollieren, hätte es die vom abhängigen Institut des beschuldigten Staates behaupteten Daten von

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