Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Verbreitung von Fake News verboten: Tagesschau ging gegen Urteil vor, weil es Kritiker bestätigte

Die Lüge einer drohenden Massendeportation von deutschen Staatsbürgern, die durch den umstrittenen Correctiv-Bericht in die Welt gesetzt wurde, darf auch von der Tagesschau nicht weiter verbreitet werden: Das entschied das Landgericht Hamburg, nachdem der NDR (als Produzent der Sendung) Widerspruch gegen ein vorangegangenes Urteil eingereicht hatte. Die Argumentation des Senders überrascht: Unter anderem bemängelte man das Verbot, weil so Kritik an der Tagesschau laut werden könnte.

Im Kampf gegen Rechts war der inzwischen hinreichend widerlegte, weil durch Meinungsäußerungen aufgeblasene Correctiv-Bericht zu einem angeblichen „Geheimplan gegen Deutschland“ ein wichtiges Werkzeug, von dem auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk Gebrauch machte. Im Juli hatte das OLG Hamburg dem NDR verboten, auf dem Bericht basierende Falschbehauptungen zu angeblichen Plänen einer Ausweisung deutscher Staatsbürger zu verbreiten. Mehrere Teilnehmer und Kläger Ulrich Vosgerau hatten eidesstattlich versichert, dass auf dem fraglichen Treffen in Potsdam keine derartigen Pläne debattiert wurden. Die LTO schrieb damals: „Der NDR habe dem nicht viel entgegenzusetzen gehabt; der Sender habe lediglich auf Medienberichte und Mitteilung von Correctiv verwiesen.“

Der Sender erhob trotzdem Widerspruch gegen diese Entscheidung und kritisierte das Verbot scharf. Die Kanzlei Höcker berichtet:

Manche Argumentation des NDR ist wunderlich: Ein gerichtliches Verbot sei „im öffentlichen Meinungskampf zu aktuellen gesellschaftspolitischen Themen deplatziert“ und führe dazu, dass Kritik am NDR geäußert werde. Es gebe keinen legitimen Anlass für Gerichte „sich in eine öffentliche Debatte mit Verboten einzumischen“.

Dass das Verbot durch das OLG Wasser auf die Mühlen der ÖRR-Kritiker war, kann durchaus als korrekt angenommen werden – dass der Sender, der diese Kritik durch sein eigenes Handeln bestätigte, sich über die Konsequenzen ärgert, darf aber verwundern. „Es ist erstaunlich, dass der NDR, der als öffentlich-rechtliches Nachrichtenmedium für seriöse Berichterstattung stehen sollte, die Entscheidungen unabhängiger Gerichte infrage stellt und als Eingriff in die öffentliche Diskussion wertet“, kommentierte entsprechend auch Dr. Carsten Brennecke, der Ulrich Vosgerau vor Gericht vertritt.

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