Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Neue Faeser-Klatsche: Verfassungsgericht schiebt der Schnüffelwut des BKA einen Riegel vor!

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In ihrem Überwachungswahn will Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) dem Bundeskriminalamt (BKA) sogar heimliche Wohnungsdurchsuchungen erlauben, u.a. zur vereinfachten Installation von Staatstrojanern. Eine neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfte das Aus für Faesers Schnüffelpläne bedeuten. Karlsruhe hat die BKA-Befugnisse drastisch eingeschränkt.

Der (politische) Zweite Senate des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass das 2017 reformierte BKA-Gesetz, das eine Vernetzung der Polizeidatenbanken ermöglicht, teils verfassungswidrig ist. In der Verfassungsklage gegen das BKA-Gesetz ging es um Befugnisse der Polizei im Kampf gegen Organisierte Kriminalität (OK) und Terrorismus.

Im Fokus stand dabei eine gesetzliche Regelung, die es dem Bundeskriminalamt erlaubt, umfassende Datenbanken anzulegen. Karlsruhe sieht hier Änderungsbedarf. Einzelne gesetzliche Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zur Datenerhebung und -speicherung seien in Teilen verfassungswidrig, entschied das höchste deutsche Gericht. Sie seien mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar.

Vor allem bemängelte das Gericht die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen von Verdächtigen. Damit dürften sich auch Faesers neue Pläne für verdeckte Wohnungsdurchsuchungen weitgehend erledigt haben.

Karlsruhe zeigt dem Schnüffelstaat die Grenzen auf

Gegen das 2017 reformierte BKA-Gesetz hatten fünf Einzelpersonen geklagt, darunter Stephanie Dilba. Sie ist aktiv in der Fanszene des TSV 1860 München, unter anderem in Gewaltpräventionsprojekten. Durch ihren Kontakt zu gewaltbereiten Fans fürchtet sie selbst ins Visier der Sicherheitsbehörden zu geraten und möglicherweise Ziel polizeilicher Maßnahmen zu werden, sobald ihr Name in einer Datenbank auftaucht.

Die Klägerin argumentierte: „Mich stört insbesondere die Intransparenz. Welche Daten werden wie lange gespeichert?“ Hintergrund: Gespeichert und verarbeitet werden konnten bislang nicht nur Daten über verurteilte Straftäter oder Personenfahndungen, sondern es durften auch Informationen von Personen vorgehalten werden, die Beschuldigte in einem Strafverfahren oder die „sonstige Anlasspersonen“ sind.

Insbesondere der Begriff „Zielperson“ ist dabei aus Sicht der Kläger so vage gehalten, dass eine unüberschaubare Anzahl von Menschen auf Grundlage des Gesetzes überwacht werden können. Die Kläger sahen im BKA-Gesetz einen Freibrief für den Überwachungsstaat und erhielten jetzt in Karlsruhe Recht.

 

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