Horst D. Deckert

So sicher fühlen sich Pädophile in Deutschland – auch dank der Bundesregierung

Wieder konnten Pädophilen-Jäger einen Erfolg verbuchen: Ein Kirchwart in einer evangelischen Gemeinde in Berlin wollte sich mit einer vermeintlichen 12-Jährigen treffen, zuvor schickte er ihr Nacktfotos und eindeutige Nachrichten. Am Bahnhof erwartete ihn dann nicht etwa ein junges Opfer, sondern die Polizei. Die Bürger feiern das Engagement der Kinderschützer, die potenzielle Kinderschänder in die Falle locken. Nur eine Gruppierung ist empört: Pädophile wüten online über dieses ach so unfaire Vorgehen. Kein Wunder, deren Petitionen schaffen es bis in den Bundestag…

Etliche potenzielle Kinderschänder konnten bereits in die Falle gelockt werden: Ex-Boxer Stefan Lutter und weitere Mitstreiter geben sich online mit Fake-Profilen als junge Mädchen aus – und werden so reihenweise von Männern kontaktiert, die sich mit den Minderjährigen treffen wollen. Vor Ort warten dann entweder die Kampfsportler selbst auf die Pädophilen oder aber die Polizei. Die „Pädophilen-Jäger“ agieren als Hinweisgeber für die Behörden und leisten so einen unschätzbar wertvollen Beitrag zum Kinderschutz, denn jeder Mann, der ihnen ins Netz geht, hätte auch ein tatsächliches Kind kontaktieren und es durch Cybergrooming zu einem Treffen bewegen können.

Der Begriff beschreibt die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen über das Internet. Die Täter geben sich in Chats oder Online-Communitys gegenüber Kindern oder Jugendlichen als ungefähr gleichaltrig aus oder stellen sich als verständnisvolle Erwachsene mit ähnlichen Erfahrungen und Interessen dar. So gewinnen sie das Vertrauen ihrer Opfer, mit dem Ziel, sie zu manipulieren. In vielen Fällen bringen sie die Kinder dazu, ihnen freizügige Selbstporträts zu senden. Die Fotos werden dann teilweise als Druckmittel gegen die Minderjährigen eingesetzt, um sie zu weiteren Handlungen zu bewegen. Manche Täter verfolgen außerdem das Ziel, sich auch „offline“ mit den minderjährigen Opfern zu treffen und sie zu missbrauchen.

„Was ist Cybergrooming?“ – Quelle: BKA

Cybergrooming ist eine Begehungsform des sexuellen Missbrauchs von Kindern und nach § 176 StGB verboten. Die Anbahnung solcher Gespräche fällt dabei bereits unter den Tatbestand des Cybergroomings: Strafbar ist bereits die Kontaktaufnahme, die mit der Absicht erfolgt, ein Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen. 

Gefährlicher und belastender Einsatz für Kinderschutz

„Pädophilen-Jäger“ Marvin gab Hit Radio FFM vor wenigen Wochen ein Interview und beleuchtete seine Tätigkeit. Werden er und seine Mitschreiber online über ihre Fake-Profile angeschrieben, teilen sie demnach im Gespräch mit, dass sie 12 Jahre alt seien. Entweder würden sie dann blockiert – oder die (fast immer männlichen) User schreiben weiter. Im Gesprächsverlauf werden Informationen gesammelt und die Aktivisten versuchen, herauszufinden, ob der mutmaßliche Täter strafbare Handlungen begehen will (sofern er sie nicht schon im Chat begeht). Alle Informationen landen dann bei ausreichender Beweislast bei der Polizei. Marvin betonte im Interview, dass diese Arbeit nicht nur eine immense psychische Belastung darstellt, die bei ihm zu starken Depressionen führt. Er begibt sich dabei mit seinen Kollegen auch in Gefahr.

„Ich rate jedem ab, im Internet da auf einsamen Rächer zu machen und diese Dinge selber aufgreifen zu wollen. Ich weiß es klingt cool, […] aber ihr könnt euch da sehr stark in Gefahr bringen. Ich wurde zum Beispiel mit Tierabwehrspray angegriffen, man hat ein Messer vor mir gezogen. Wir kommen alle aus der Kampfsportszene, Security-Szene – wir wissen, wie wir das machen und selbst wir sind manchmal überfordert. Zum Beispiel das Tierabwehrspray, ich war komplett überfordert.“

Offene Empörung bei Pädophilen

Man fragt sich unwillkürlich, ob das erwähnte Pfefferspray beim Kind zum Einsatz gekommen wäre, hätte es fliehen wollen. Menschen wie Marvin und Stefan Lutter leisten Großes für den Kinderschutz – da scheint man sich auf X und Co. einig. Wer sich allerdings online über die Arbeit der „Pädo-Jäger“ informieren will, landet nicht nur bei diversen Medienberichten, sondern auch bei der Website „Krumme 13“:

Da staunt man nicht schlecht: Hier empört man sich, dass Kinderschützer „tatsächlich mit Polizei & Justiz zusammen[arbeiten]“. Als Unding empfindet man es, dass erwachsene Pädophilen-Jäger sich als Kinder ausgeben dürfen, um Pädophile in die Falle zu locken:

Das Ziel dieser Fallensteller besteht darin, die mutmaßlichen Pädophilen der Polizei & Justiz zu übergeben. Die frühere GroKo hat dafür die Rechtsgrundlage geschaffen. Damit fördert die Bundesregierung die Menschenjagd durch selbsternannte Pedo-Hunters.

aus: https://www.krumme13.net/2024/09/hit-radio-ffh-gibt-paedophilenjaegerpedo-hunter-marvin-404-eine-plattform-er-arbeitet-tatsaechlich-mit-polizei-justiz-zusammen/

Auch dass Hit Radio FFM Marvin eine Plattform geboten habe, verurteile man „auf das Schärfste“. Ein Kommentator empörte sich, dass „selbst Jugendliche“ als Missbrauchsopfer gelten würden – „absuloter Schwachsinn schlimmer geht’s nimmer“ [sic].

Wer und was steckt hinter „Krumme 13“, kurz: K13? Ein bekennender Pädophiler. Die Wikipedia fasst zusammen:

Der bekennende Pädophile Dieter Gieseking gründete die K13 1993 in Trier, zeitweise als „Selbsthilfegruppe“ deklariert.[1] Nachdem die Gruppe in mehrere Strafverfahren verwickelt wurde, begann sie auch Rechtsberatung und Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Die von Gieseking mit herausgegebene interne Zeitschrift für die Emanzipation der Pädophilie wurde 1996 nach fünf Ausgaben eingestellt, nachdem Gieseking wegen des Besitzes und Verkaufs von Kinderpornografie für ein Jahr inhaftiert worden war.[2] Im Juli 2001 wurde vom Trierer Finanzamt die Gemeinnützigkeit verweigert, im Dezember 2001 lehnte das Amtsgericht Trier den Eintrag ins Vereinsregister ab, weil Straftatbestände verharmlost und praktizierende Pädophile in ihrem gesetzwidrigen Tun bestärkt würden.[3] Die Gruppierung löste sich als Verein im Januar 2003 auf.[4] Gieseking betreibt weiterhin eine Website unter diesem Namen.

Wikipedia: „Krumme 13

Petition von vorbestraftem Pädo-Aktivisten schaffte es bis in den Bundestag

Das könnte manchem bekannt vorkommen: Gerade erst hatte ein Eklat rund um eine Petition dieser Person in den sozialen Netzen für Entrüstung gesorgt. Die fragliche Petition von Gieseking mit ursprünglich zwei Forderungen und sage und schreibe 37 Unterstützern (für eine Prüfung sind normalerweise mindestens 50.000 nötig) landete – warum auch immer – tatsächlich im Bundestag.

Tatsächlich lautete der Titel der Petition Giesekings „Kinderrechte und sexuelle Identität ins Grundgesetz(GG)“. Wir lassen „K13“ an dieser Stelle selbst beschreiben, welche „sexuelle Identität“ man gern ins Grundgesetz aufnehmen würde:

Der Petent Dieter Gieseking fordert in der Petition mit seinen Mitzeichnern/Innen, dass neben den Homosexuellen auch die Pädophilen als Merkmal in Artikel 3 Abs. 3 GG aufgenommen werden. Nicht nur Schwule & Lesben müssen vor Diskriminierung geschützt werden, sondern auch die sexuelle Minderheit der Pädophilen. Ein solches Diskriminierungsverbot im Grundgesetz ist hinsichtlich einer pädophilen Identiät unabhängig vom Sexualstrafrecht. Die Pädophilie ist eine sexuelle Neigung/Orientierung/Identität und nicht gleichzusetzen mit dem § 176 ff. StGB.

aus: https://www.krumme13.net/2024/09/deutscher-bundestag-hat-ueber-k13online-petition-abgestimmt/

Die Forderungen der Petition wurden getrennt behandelt. 2021 verband der Petitionsausschuss den Kinderrechte-Part mit vermeintlich ähnlichen Petitionen zur Stärkung der Kinderrechte und behandelte sie als Mehrfachpetition zu einer Leitpetition (ID 95231), nach der „Das Wohl des Kindes steht im Vordergrund“ zu Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz zugefügt werden sollte. Dass Pädophile Kinderrechte anders interpretieren als Nicht-Pädophile (sie betrachten es als Kinderrecht, dass Kinder mit Erwachsenen sexuell verkehren sollten), fand dabei wohl keine Beachtung – man könnte zum Eindruck kommen, dass ein deutscher Vollblutbeamter stumpf per Schlagwortsuche vorging und dabei alle Ergebnisse zusammenführte, die das Wort „Kinderrechte“ beinhalteten. Der zweite Teil von Giesekings Petition zur sexuellen Identität wurde wiederum mit einer anderen Leitpetition (ID 111658) zusammen behandelt: Bei dieser ging es nicht um Pädophile, sondern um die sexuelle Identität von Lesben, Schwulen und Bisexuellen und deren explizite Aufnahme ins Grundgesetz.

Willkommene Bestätigung

Die Verbindung mit anderen Petitionen erlaubte es, dass von nur 37 Personen unterstützte Forderungen eines bekennenden Pädophilen schlussendlich bis in den Bundestag vordrangen. Der würde nun kaum einen besonderen Schutzstatus für Pädophile durchwinken – der öffentliche Aufschrei wäre international ohrenbetäubend. Trotzdem bestärkt man durch derartige Vorgänge natürlich die Pädo-Lobby. Gieseking kündigte bereits an, weitere Petitionen zu „themenrelevanten Gebieten“ stellen zu wollen.

Dass Pädophile die sogenannte LGBTQ-Bewegung als praktisches Vehikel für die angestrebte Legalisierung ihrer Perversionen betrachten, ist nicht neu und wenig überraschend, kann diese Klientel doch besonderen Nutzen aus der militant geforderten (und mitunter gar von Behörden unterstützten) Frühsexualisierung ziehen. Dass diese Menschen sich in Deutschland so sicher fühlen, dass sie offen gegen jene wettern, die potenzielle Kinderschänder an die Polizei übergeben, darf zu denken geben: Statt eines Kampfsportlers oder Polizeibeamten hätte dort ein 12-jähriges Kind am Bahnhof warten können, dessen Leben durch die Missbrauchserfahrung und die damit einhergehende Traumatisierung nachhaltig zerstört worden wäre.

Eltern kann nur geraten werden, gut auf ihre Schützlinge Acht zu geben. Neben Aufklärung spielt hier die Schaffung eines guten Vertrauensverhältnisses eine große Rolle. Auch „Pädo-Jäger“ Marvin riet Eltern im Interview, sich mit den eigenen Kindern zusammenzusetzen, Gefahren zu erörtern und zu verdeutlichen: „Hey, du kannst immer zu mir kommen. Ich werde nicht gucken, was du machst, aber du kannst immer zu mir kommen.“

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