Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Arme Steuerzahler: 14.500 Euro Entschädigung für abgeschobenen Syrer – jetzt lebt er in Deutschland

Unfassbar: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Deutschland wegen der Abschiebung eines Syrers mit gefälschtem Pass nach Griechenland zu einer Schadensersatzzahlung verurteilt. Aus Sicht der Richter stellte die Abschiebung eine Verletzung der Menschenrechte dar. Deutschland muss nun 8.000 Euro Schadenersatz zahlen, auch Griechenland wurde zu einer Strafzahlung verurteilt (Urteil v. 15.10.2024, Az. 13337/19). Was die öffentliche Berichterstattung nicht erwähnt: Der Migrant wird längst von deutschen Steuerzahlern alimentiert.

In dem Fall geht es um einen angeblich 1993 geborenen Syrer, der 2018 von Griechenland aus nach Deutschland eingereist war. Nahe der deutsch-österreichischen Grenze wurde er mit einem bulgarischen Pass, den er in Griechenland für 2000 Euro gekauft hatte, festgenommen. Er wurde zu einer Polizeiwache in Passau gebracht und dann noch am selben Tag nach Griechenland ausgeflogen, wo er über zwei Monate in Haft verbrachte.

Der Syrer reichte Anfang 2019 Individualbeschwerde beim EGMR ein. Er warf den deutschen Behörden vor, seinen Wunsch nach einem Asylverfahren in Deutschland nicht berücksichtigt zu haben. Außerdem habe er keinen Zugang zu einem Anwalt gehabt und daher keine Rechtsmittel gegen die Abschiebung nach Griechenland einlegen können.

Am Dienstag verurteilte das EGMR Deutschland zu einer Strafzahlung von 8.000 Euro. Für die Straßburger Richter stellt die Abschiebung eine Verletzung des Verbots „unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung“ dar. Den deutschen Behörden warfen sie vor, nicht überprüft zu haben, ob der Mann in Griechenland Zugang zu einem Asylverfahren habe, das verhindere, dass er nach Syrien abgeschoben werde. Zudem hätten sie nicht geprüft, ob der Mann in Griechenland Haftbedingungen ausgesetzt sein würde, die gegen das Verbot von Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verstoßen könnten.

Griechenland wurde wegen der Haftbedingungen auf einer Polizeiwache in Leros verurteilt und muss dem Syrer 6.500 Euro zahlen. Insgesamt erhält der Kläger somit eine Entschädigung in Höhe von 14.500 Euro. Letztlich wurde er zudem in Griechenland als Flüchtling anerkannt.

„Diese Wendung war jedoch nicht absehbar, als die deutschen Behörden den Mann nach Griechenland zurückgeführt hatten“, erklären die Richter in der Urteilsbegründung.

Laut Pro Asyl hält der Mann sich mittlerweile in Deutschland auf. In einer Pressemitteilung der Organisation, die das Urteil ausdrücklich begrüßt, heißt es: „2021 wurde H.T. in Griechenland als Flüchtling anerkannt. Aufgrund der unhaltbaren Lebensbedingungen für anerkannte Flüchtlinge in Griechenland, floh H.T nach Deutschland und stellte hier einen Asylantrag. 2022 wurde er durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als subsidiär schutzberechtigt anerkannt.“ Der Syrer kostet die deutschen Steuerzahler also wohl ohnehin laufend Geld.

Über dieses Urteil kann man nur den Kopf schütteln. Dass der Mann mit einem gefälschten Pass eingereist ist, scheint nicht von Belang zu sein. Es drängt sich schon lange der Gedanke auf, dass Abschiebungen am besten generell verhindert werden sollen. Darf in Deutschland und der EU da noch vom Rechtsstaat fabuliert werden?

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