Heute, am 1. November 2024, tritt mit dem neuen Selbstbestimmungsrecht ein linksgrün-wokes Gesetz in Kraft, das nichts anderes bedeutet als die staatliche Abschaffung der Wahrheit! Es ist eines von inzwischen so vielen Gesetzen, bei denen man sich wünscht, dass eine AfD-geführte Bundesregierung diesen Irrsinn so schnell wie möglich rückgängig macht.
An Allerheiligen (1. November) gedenken auf Deutschlands Friedhöfen viele Menschen ihrer lieben Verstorbenen. Es grenzt schon an Pietätlosigkeit: Ausgerechnet an Allerheiligen tritt ein neues unseliges Ampel-Gesetz in Kraft. Von nun an können Volljährige ihren Geschlechtseintrag einmal im Jahr mittels einer einfachen standesamtlichen Erklärung ändern lassen.
Wer fortan einen Mann, der eine Frau sein will oder gar nichts von beiden, trotzdem einen Mann nennt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro! Das gilt auch mit Blick auf eine Frau, die ein Mann sein will oder weder noch.
Bisher musste man ein medizinisches Gutachten beibringen, um darzulegen, dass man eine „andere Person“ ist, als die man(n) bzw. frau zur Welt gekommen ist. Erst dann war ein abändernder amtlich gültiger Eintrag möglich („männlich/weiblich/divers“).
Das ändert sich vom heutigen Tage an mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz fundamental:
Das neue Recht ersetzt das Transsexuellengesetz (TSG) von 1980 und erlaubt einmal im Jahr eine einfache Änderung des Geschlechtseintrags in allen offiziellen Dokumenten – ohne weitere Vorbedingungen. Es ist weder wie bisher eine ärztliche Begutachtung, psychologische Diagnose noch gegebenenfalls eine gerichtliche Entscheidung erforderlich.
Darüber hinaus erlaubt das neue Gesetz jedermann bzw. jederfrau über 18 Jahren, einmal im Jahr seinen/ihren Vornamen durch eine einfache Erklärung auf dem Standesamt zu ändern. Eine Einschränkung immerhin gibt es:
Minderjährige können ihren Geschlechtseintrag nur mit Zustimmung der Eltern ändern. Sollten die Eltern nicht zustimmen, weil sie der Meinung sind, dass ihr Kind nicht wirklich die Folgen dessen überschaut, was es da tut, muss gegebenenfalls das Familiengericht eine Entscheidung treffen.
NEU ist auch: Das eigentliche Geschlecht, das in der Geburtsurkunde festgelegt wurde zu einer Zeit noch, da es in der Regel nur „Männlein oder Weiblein“ gab, fällt nun unter den „Schutz der Privatsphäre“.
Man reibt sich verwundert die Augen: Ausgerechnet der deutsche Staat, der keine Skrupel hat, Bürgern in den sozialen Medien nachzuschnüffeln, sie zu diffamieren, zu kriminalisieren oder sogar abzuhören und mit der Beschneidung von Grundrechten zu kujonieren, gibt sich auf einmal hypersensibel! Klar doch, denn es geht um sogenannte queere Menschen. Dann ist plötzlich höchste linksgrüne Feinfühligkeit angesagt, dann hat die „Beachtung der Privatsphäre“ auf einmal oberste Priorität.
Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes ist vorprogrammiert
Es gibt bereits seit einiger Zeit Fälle, die davon zeugen, dass Missbrauch künftig Tür und Tor geöffnet ist:
Eine 25 Jahre alte Transfrau mit noch vorhandenem männlichem Geschlechtsmerkmal wollte Mitglied in einem ausschließlich für Frauen zugänglichen Studio in Erlangen (Bayern) werden. Nachdem das Frauen-Fitnessstudio den Abschluss einer Mitgliedschaft abgelehnt hatte, schaltete die abgewiesene Transfrau zunächst die Antidiskriminierungs-Beauftragte des Bundes und anschließend auch Anwälte ein, um Ansprüche auf Entschädigung und Zutritt zu den Räumlichkeiten durchzusetzen.
Die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) berichtete Anfang Juni ausführlich über den Fall:
„Die Betreiberin eines Frauen-Fitnessstudios möchte keinen biologischen Mann als Mitglied aufnehmen, der sich als Frau begreift. Doch dieser versucht mit allen Mitteln, sich den Zutritt zu ertrotzen. Dann schaltet sich auch eine Bundesbehörde ein. Doris Lange betreibt ein Fitnessstudio für Frauen in der mittelfränkischen Großstadt Erlangen. Als ein Mann, der sich selbst als Frau begreift, im ‚Lady’s First‘ Mitglied werden will, lehnt die Inhaberin das ab. Kurz darauf erhält sie ein Schreiben der Antidiskriminierungsbeauftragten Ferda Ataman – mit der Empfehlung, dem Mann eine Entschädigung zu zahlen.“
Für Doris Lange verletzte das Eindringen eines biologischen Mannes in Frauenkleidern mit sozusagen „allem drum und dran“ den Schutzraum ihrer Kundinnen. Die drohten mit Kündigung ihrer Mitgliedschaft, denn sie wollten ja gerade nicht wie in gemischten „Mucki-Buden“ den begehrlichen Blicken von Männern, vermeintlichen Komplimenten oder gar direkten Anzüglichkeiten ausgesetzt sein.
„Biologischer Mann – nicht in die Umkleide, nicht in die Dusche und nicht in meinen Trainingsraum“, wehrte sich Studio-Chefin Doris Lange letztlich erfolgreich. Denn sie kann sich zumindest noch auf ihr Hausrecht berufen!
Anders sieht es künftig im Knast oder auf Damentoiletten aus: Dort können sich Frauen nicht mehr sicher fühlen vor Übergriffen oder gar Vergewaltigungen!
FAZIT: Der heutige 1. November markiert einen weiteres Meilenstein-Datum auf dem Weg Deutschlands ins linksgrün-woke Absurdistan!
The post Irrenhaus Deutschland: Ab heute kann JEDE(R) einmal im Jahr sein, was SIE oder ER will! appeared first on Deutschland-Kurier.