Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Klatsche für Linksgrüne: Keine Ermittlungen gegen Höcke wegen Volksverhetzung

Die AfD Thüringen wagte es, ein Heimatgedicht aus dem Jahr 1912 in ihrem Wahlprogramm zu zitieren. Das gefiel dem Grünen Bernhard Stengele nicht: Er stellte Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen die Thüringer AfD-Spitze. Er verortete hier eine Billigung von Nazi-Verbrechen, weil der Dichter der zitierten Zeilen der völkisch-nationalistischen Szene angehört habe. Die Staatsanwaltschaft Erfurt sieht das anders – sie verwarf die Anzeige.

Dieses Gedicht aus dem Jahre 1912, das von verschiedenen Komponisten vertont wurde, ist für Grüne Volksverhetzung und dient der Barbarisierung unserer Gedanken und Handlungen:

Screenshot aus dem Wahlprogramm der AfD Thüringen

Harmlos, finden Sie? Es „scheint“ nur harmlos, belehrt Sie nun Bernhard Stengele von den Grünen, der wegen dieses Zitats im Thüringer Wahlprogramm im August Strafanzeige gegen Björn Höcke und Stefan Möller stellte:

Autor Franz Langheinrich sei nämlich ein glühender Nationalsozialist gewesen und das Abdrucken dieses schönen Naturgedichtes zur deutschen Heimat verharmlose, relativiere und billige (!) die Untaten der Nazis. Das fand auch der Mainstream: So erweckte man in Medien wie der „Welt“ oder der linken „taz“ freudig den Eindruck, die AfD in Thüringen werbe nun mit Zitaten von Goebbels oder anderen hochrangigen Nationalsozialisten. Ehrliche Schlagzeilen darüber, dass man lediglich ein Heimatgedicht und Volkslied eines wenig bekannten Dichters von 1912 im Programm abdruckte, hätten wohl den Leserzahlen geschadet.

Natürlich stellte Stengele die Anzeige mitten im Wahlkampf vor den Thüringer Landtagswahlen. Geholfen hat es seiner Partei nichts, denn die Grünen schafften es nicht einmal auf 5 Prozent und flogen aus dem Landtag. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Erfurt die Anzeige verworfen: Es liege kein Straftatbestand vor, gab ein Sprecher der Behörde bekannt. Ermittlungen gegen die AfD-Spitze wegen Volksverhetzung werde es also nicht geben. Bei der AfD hatte man bei der Aktion des Grünen von Anfang an einen Missbrauch der Justiz verortet.

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