Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Impfkonzern AstraZeneca erleidet schweren Rückschlag vor US-Gericht

Im juristischen Tauziehen um Impfschäden hat ein US-Bundesrichter dem Pharmariesen AstraZeneca einen empfindlichen Dämpfer verpasst. Der Fall der Vorschullehrerin Brianne Dressen könnte weitreichende Folgen für die gesamte Impfstoffindustrie haben. Vertrag ist Vertrag, das gilt auch für Big Pharma.

Stellen Sie sich vor: Da meldet sich eine idealistische Lehrerin freiwillig für eine klinische Studie, wird nach der Impfung krank – und der Konzern, der ihr vertraglich Kostenübernahme zusicherte, bietet ihr läppische 1.243 Dollar an. Das klingt nach einem schlechten Scherz, ist aber die bittere Realität im Fall Brianne Dressen gegen AstraZeneca. Richter Robert J. Shelby hat nun eine Entscheidung getroffen, die in den Chefetagen der Pharmaindustrie für Unruhe sorgen dürfte. Er wischte AstraZenecas Versuch vom Tisch, sich hinter dem PREP Act zu verstecken – einem Gesetz, das Impfstoffhersteller während Gesundheitskrisen weitgehend vor rechtlicher Verfolgung schützt.

Der Knackpunkt: Dressen klagt nicht wegen der Impfschäden an sich, sondern wegen Vertragsbruchs. AstraZeneca hatte ihr schriftlich zugesichert, für die Kosten von Studien-bedingten Schäden aufzukommen. Eine Zusage, die sich der Konzern offenbar sparen wollte. Besonders pikant ist Shelbys Begründung: „Wenn der PREP Act es Pharmaunternehmen erlauben würde, leere Versprechen an Studienteilnehmer zu machen, würde niemand mehr an solch risikoreichen Aktivitäten teilnehmen wollen.“ Eine Logik, der sich schwer widersprechen lässt.

Die Vorstellung des Pharmakonzerns, dass man jegliche vertragliche Verpflichtung ignorieren könne, nur weil sie mit einem Impfstoff zusammenhängt, bezeichnete der Richter als absurd. Er verdeutlichte dies am Beispiel der vereinbarten Aufwandsentschädigung von 125 Dollar pro Studienbesuch – sollte etwa auch diese Zusage nichtig sein? Während der Impfstoff von AstraZeneca in den USA nie über die klinischen Studien hinauskam, beharrt der Konzern weiterhin auf seinem „akzeptablen Sicherheitsprofil“. Eine Stellungnahme zum laufenden Verfahren lehnte das Unternehmen ab.

Für Brianne Dressen, deren Impfnebenwirkungen von NIH-Ärzten bestätigt wurden, bedeutet die Entscheidung einen wichtigen Etappensieg. Ihr Fall wird nun fortgeführt – und könnte zum Präzedenzfall werden, der die Verantwortlichkeit von Impfstoffherstellern neu definiert. Die Botschaft des Gerichts ist klar: Auch in Krisenzeiten steht niemand über dem Vertragsrecht – nicht einmal ein multinationaler Pharmakonzern.

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