Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Täter Arzt und Soldaten: Gleich zwei erschreckende Vergewaltigungsfälle vorm Landgericht Köln

Am Landgericht Köln werden seit letzter Woche gleich zwei Fälle von schweren Sexualdelikten verhandelt. Zum einen ist ein Mediziner angeklagt, eine Patientin sexuell missbraucht zu haben. Zum anderen wird zwei ehemaligen Soldaten vorgeworfen, eine junge Frau mit in ihre Kaserne genommen und sie dort gemeinschaftlich vergewaltigt zu haben. Alle Angeklagten haben Migrationshintergrund.

Es ist bereits das zweite Mal, dass dem Allgemeinmediziner Ardalan B. sexueller Missbrauch während einer ärztlichen Behandlung vorgeworfen wird. Der 51-jährige Mediziner soll einer Patientin eine Massage mit einem neuen Gerät zur Behandlung ihrer Rückenschmerzen angeboten haben. Als sie zum vereinbarten Termin in die Praxis kam, hielten sich dort keine weiteren Patienten mehr auf. Die Frau sollte sich dann weitgehend entkleidet bäuchlings auf eine Liege legen. Während der Massage soll der Arzt sie zunächst im Intimbereich berührt und schließlich vergewaltigt haben. Laut Anklage habe er dabei mehrfach gefragt, ob alles in Ordnung sei, was das Opfer, eingeschüchtert und überrumpelt, bejaht habe. Zu den Vorwürfen – die Staatsanwaltschaft wirft ihm sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses vor – wollte sich Ardalan B. zum Prozessauftakt nicht äußern.

Vor diesem Vorfall, der im März stattfand, stand der Mediziner bereits 2022 wegen ähnlicher Anschuldigungen vor Gericht. Vom Kölner Amtsgericht wurde er zunächst freigesprochen. Im Berufungsverfahren wurde er im Mai dieses Jahres vom Landgericht wegen Vergewaltigung zum Nachteil einer Patientin zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Da er dagegen in Revision ging, ist dieses Urteil bisher nicht rechtskräftig.

Das derzeitige Verfahren könnte für den Angeklagten mit einem Freispruch enden, denn das mutmaßliche Opfer ist zurzeit nicht auffindbar. Sollte die Frau nicht zum Prozess kommen, würde der Arzt freigesprochen – unabhängig davon, ob die Anschuldigungen zutreffen oder nicht.

18-Jährige in Kaserne gelockt

Seit Mittwoch stehen zudem zwei ehemalige Soldaten vor dem Landgericht Köln. Ihnen wird vorgeworfen, eine junge Frau vergewaltigt zu haben. Der Vorfall ereignete sich bereits im Oktober 2021.

Asmir D. (23) und Hasan K. (24) hatten die damals 18-Jährige in einer Kölner Diskothek kennengelernt. Später sollen sie ihr angeboten haben, sie nach Hause zu fahren. Der Staatsanwaltschaft zufolge soll die junge Frau zu diesem Zeitpunkt unter dem Einfluss von Alkohol und Medikamenten gestanden haben.

Die beiden Männer brachten ihr Opfer auf das Gelände der Konrad-Adenauer-Kaserne. In ihrer Stube sollen sie die wehrlose Frau mehrfach vergewaltigt und sich dabei gefilmt haben. Die 18-Jährige habe während des Missbrauchs regungslos und mit geschlossenen Augen auf dem Bett gelegen. Laut Anklage soll sie aufgrund des Alkohol- und Medikamenteneinflusses nicht mehr fähig gewesen sein, einen entgegenstehenden Willen zu artikulieren oder durchzusetzen.

Zum Beginn des Prozesses räumten die Männer ein, dass es zu sexuellen Handlungen mit der Frau gekommen sei. Einer der Verteidiger erklärte jedoch, dass die Frau die ganze Zeit über zurechnungsfähig gewesen und die Handlungen einvernehmlich gewesen seien.

Die Bundeswehr hatte die Männer nach dem Vorfall entlassen. Für den Prozess sind insgesamt vier Verhandlungstage angesetzt – ein Urteil soll Mitte Dezember fallen.

In Deutschland steigt die Zahl der Sexualverbrechen kontinuierlich, immer häufiger handelt es sich bei den Tatverdächtigen um Migranten. Dem Lagebericht des Bundeskriminalamts für 2023 zufolge könnte man sagen, jeden Tag verüben Migranten 25 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Vergewaltigung, sexuelle Belästigung bzw. Nötigung).

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