In ihrem ideologischen Kampf gegen die Meinungsfreiheit hat Innenministerin Nancy Faeser (SPD) jetzt den Deutschland-Kurier ins Visier genommen. Sie stellte zwei Strafanträge gegen den Herausgeber und Chefredakteur David Bendels wegen „Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“. Das Amtsgericht Bamberg erließ daraufhin zwei Strafbefehle in Höhe von insgesamt 480 (!) Tagessätzen gegen Bendels! Ab 90 Tagessätzen gilt man in Deutschland als vorbestraft.
Faeser stützt sich in ihrem Vorgehen auf den berüchtigten „Majestätsbeleidigungs-Paragrafen“ 188 des Strafgesetzbuches (StGB), der, wie zuletzt in der „Schwachkopf“-Affäre um Robert Habeck („Grüne“), zum Vorwand genommen wird, um Kritik an den Regierenden mit einer industrialisierten Einschüchterungskampagne im Keim zu ersticken.
Anlass für Faesers jüngsten Strafantrag gegen Bendels ist ein sogenanntes Meme, das der Deutschland-Kurier am 28. Februar 2024 veröffentlicht hatte. In dem durch die Meinungs- und Pressefreiheit eindeutig gedeckten Beitrag wurde indirekt Bezug genommen auf ein Foto, welches auf dem Twitter-Account (jetzt X) des Bundesinnenministeriums veröffentlicht wurde. Dieses zeigte Faeser, wie sie ein ca. Din-A3-großes Banner mit der Aufschrift „WE REMEMBER“ hält.
In einer Bildmontage ersetzte der Deutschland-Kurier das Faeser-Plakat durch die Worte „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“. Dieser rund 13.200 mal aufgerufene Post spielte auf die Rolle Faesers bei der systematischen Aushöhlung von Artikel 5 des Grundgesetzes (Meinungsfreiheit) an, Stichwort u.a. „Delegitimierung des Staates“. Aufgrund dieser DK-Fotocollage unterzeichnete die Innenministerin am 28. Mai einen Strafantrag gegen DK-Chefredakteur David Bendels.