Horst D. Deckert

Staatsanwaltschaft: „AfDlern ohrfeigen!“ ist zulässige Meinungsäußerung

Die Staatsanwaltschaft Köln hat sämtliche Strafanzeigen gegen den Ehrenpräsidenten von Eintracht Frankfurt, Peter Fischer zurückgewiesen. Er hatte dazu aufgefordert, AfDler zu ohrfeigen, ihnen die Türen einzutreten und ihnen ins Gesicht zu kotzen. Das sei eine zulässige Meinungsäußerung, ebenso die Bezeichnung als „Nazis“. Unser Tweet des Tages von Prof. em. Ulrich van Suntum Die Staatsanwaltschaft Köln […]

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