Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Justizministerkonferenz: Höchststrafe für „Politikerbeleidigung“ könnte sich verdreifachen!

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Im Kampf gegen die Presse- und Meinungsfreiheit wollen die System-Parteien die Daumenschrauben offenbar weiter anziehen: Die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) hat einen Beschlussvorschlag für die Justizministerkonferenz der Länder vorgelegt, der den politisch weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften mehr Möglichkeiten einräumt, sogenannte „Politikerbeleidigungen“ schärfer zu verfolgen. Das berichtet das juristische Fachmedium „Legal Tribune Online“.

Demnach soll aus dem Strafgesetzbuch (StGB) die einschränkende Bedingung gestrichen werden, dass die Tat geeignet sei, das „öffentliche Wirken“ des Politikers „erheblich zu erschweren“.

Den entsprechenden Paragraphen 188, im Volksmund „Majestätsbeleidigungs-Paragraf“ genannt, hatte die schwarz-rote Koalition unter Angela Merkel (CDU) erlassen. Seitdem werden Beleidigungen gegen Politiker deutlich härter bestraft als gegen „normale“ Bürger. Die Höchststrafe beträgt drei statt zwei Jahre.

Die nun vorgeschlagene Änderung würde es der Justiz erleichtern, gegen „Politikerbeleidigungen“ umfassender und noch rabiater vorzugehen, auch die Strafen könnten sich im Ergebnis erhöhen. Denn bisher gilt ein Jahr Gefängnis als Höchststrafe – es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass die Tat die Tätigkeit des Politikers „erheblich erschwert“. Darauf käme es laut dem Vorstoß aus Niedersachsen künftig nicht mehr an. Was im Ergebnis eine Verdreifachung der Strafe von einem Jahr auf bis zu drei Jahre nach sich ziehen könnte!

Zudem soll die Justiz auch in mehr Fällen ermitteln können, ohne dass Anzeige erstattet wurde.

Niedersachsens Justizministerin Wahlmann begründete gegenüber der „Welt“ ihr Vorhaben damit, dass es für sie „unerträglich“ sei, „welch widerlichen Hasskommentaren“ Politiker, auch auf kommunaler Ebene, ausgesetzt seien. Die bereits vorhandenen Regeln hätten sich „als nicht hinreichend effektiv erwiesen“.

Hausdurchsuchung wegen Satire

Allerdings wird die Schwelle, gegen mutmaßliche Beleidiger vorzugehen, bereits jetzt immer weiter gesenkt. Gerichtlich verfügte Hausdurchsuchungen gab es zuletzt, weil ein pensionierter Soldat eine Satire teilte, in dem unter dem Bild von Ökosozialist Robert Habeck „Schwachkopf Professional“ stand oder weil eine Frau CDU-Chef Friedrich Merz als „Suffkopf“ beschimpft hatte. 

Ob damit das politische Wirken der beiden tatsächlich „erheblich erschwert“ wurde, bleibt in den diesbezüglichen Verfahren abzuwarten. Künftig aber würde diese Hürde mit dem Vorstoß aus Niedersachsen entfallen.

 

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