Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Susanne Fürst: „Verbot regierungskritischer Demos ist Anschlag auf Grundrechte der Bürger!“

Die Juristin und FPÖ-Verfassungssprecherin Dr. Susanne Fürst hat sich entsetzt und deutlich zum Versuch der Unterbindung der regierungskritischen Friedenskundgebungen in Wien geäußert. Eine solche Vorgangsweise kenne man sonst nur von autoritären und totalitären Regimes. „Die Angst des Systems vor der eigenen Bevölkerung kennt offenbar keine Grenzen mehr“, befindet die beliebte Abgeordnete.

Lesen Sie in Folge eine Stellungnahme von Dr. Susanne Fürst

„Regierungskritische Demonstrationen zu verbieten, ist eine Vorgangsweise, die man sonst nur von autoritären und totalitären Regimes kennt. Die Angst des Systems vor der eigenen Bevölkerung kennt offenbar keine Grenzen mehr, wenn es zu solchen antidemokratischen Mitteln greifen muss“, verurteilte heute FPÖ-Verfassungssprecherin NAbg. Dr. Susanne Fürst die Untersagung von zwei für kommenden Samstag geplante Demonstrationen für Frieden und Neutralität durch die Landespolizeidirektion Wien als „Anschlag auf das Grundrecht auf Demonstrations- und Versammlungsfreiheit“.

Erinnerung an willkürliche Verbote der Anti-Maßnahmendemos

Die Vorgangsweise ähnle jener aus der Zeit des Corona-Zwangsregimes, als ebenfalls Demonstrationen gegen die übergriffigen und freiheitsfeindlichen Regierungsmaßnahmen mit hanebüchenen Begründungen verboten wurden. „Natürlich ist ein Samstag im Advent für die vielen Geschäfte in der Wiener Innenstadt wichtig, gerade in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten.

Das allein rechtfertigt aber kein pauschales Verbot, da man Mittel und Wege finden kann, um einen weitgehend ruhigen Einkaufssamstag zu gewährleisten, man muss es nur wollen. Daher ist diese Begründung für die beiden Demonstrationsverbote fadenscheinig, zumal offenbar andere Demonstrationen stattfinden dürfen und auch in der Vergangenheit immer wieder Demonstrationen stattgefunden haben, gerade auch am ersten Adventsamstag: so etwa 2016 eine linke Demo gegen Abschiebungen oder am dritten Samstag im Advent 2018 gegen die Bildung der ÖVP-FPÖ-Bundesregierung.

Es geht darum, ob Anliegen der Menschen der Regierung gefällt oder nicht

Ganz offensichtlich geht es gar nicht um den Zeitpunkt, sondern wer mit welchen politischen Inhalten demonstriert und ob diese dem System gefallen oder nicht. Dieses willkürliche Messen mit zweierlei Maß ist ein Skandal, mit dem wieder einmal die Grundrechte der Bürger mit Füßen getreten werden!“, so Fürst.

Das Recht auf Demonstrations- und Versammlungsfreiheit sei eine zentrale Säule jedes demokratischen Rechtsstaats, ganz unabhängig davon, welche Meinungen und Inhalte Bürger damit im Rahmen der bestehenden Gesetze artikulieren wollen würden: „Das Versammlungsrecht ist ein zentrales Grundrecht. Dieses Grundrecht hat auch zu gelten, wenn das Anliegen der Regierung nicht gefällt.

Eine Unterscheidung in inhaltlich genehme Versammlungen und nicht genehme darf es nicht geben. Sich für ‚Frieden und Neutralität!‘ in einer selbstverständlich friedlich abzulaufenden Demonstration einzusetzen, muss möglich sein. Und wenn sich die Versammlungsteilnehmer darüber hinaus gegen eine Ampel-Koalition der Wahlverlierer einsetzen, dann werden das Nehammer, Babler und Co. auch aushalten müssen.“

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