Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Amtsgericht Offenburg: AfD-Stadtrat wegen Regenbogen-Vergleich mit Hakenkreuz verurteilt

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Um den totalitären Charakter der Regenbogen-Bewegung deutlich zu machen, hatte Taras Maygutiak, AfD-Stadtrat und -Bundestagskandidat der Partei in Offenburg (Baden-Württemberg), nebeneinander zwei Fotos, einmal mit einer Hakenkreuzfahne, einmal mit einer Regenbogenfahne gepostet. Das Amtsgericht Offenburg verurteilte ihn nun für die Dauer von zwei Jahren zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe. Formal-juristische Begründung: „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“.

Außerdem soll der AfD-Kommunalpolitiker 5.000 Euro an die Stiftung Erinnerung, Verantwortung, Zukunft (EVZ) zahlen sowie 50 Arbeitsstunden beim Ökumenischen Arbeitskreis Asyl Offenburg ableisten. 

„Niedrigste politische Verfolgung in schwarzer Kutte“

Maygutiaks Verteidiger kündigte Rechtsmittel an und forderte einen Freispruch. Er warf der Staatsanwaltschaft vor: „Was Sie, gekleidet in eine schwarze Kutte, machen, ist niedrigste politische Verfolgung“. Diese sei allein dem Umstand geschuldet, dass der Angeklagte AfD-Mitglied sei. Die Posts seien eine „klare Distanzierung“ zum Nationalsozialismus.

Maygutiak, in den USA geboren, betonte vor Gericht, er sei „rechts, konservativ, patriotisch, auch national“ – aber kein Nazi. Das Hakenkreuz sei vorliegend zur Dokumentation gedacht gewesen, um den totalitären Charakter der Regenbogen-Bewegung deutlich zu machen.

Der Amtsrichter  ließ das nicht gelten und versuchte es mit politisierendem linksgrün-woken Moralismus. Er könne an den Angeklagten nur appellieren, „nachzudenken“: „Ist der Weg der AfD der richtige? Oder ist es nicht eher ein Irrweg?“ Er könne nicht in den Angeklagten hineinschauen – „ob Sie tatsächlich Gegner des Nationalsozialismus sind, vermag ich nicht zu beurteilen“.

Was für verräterische Worte, zeigen sie doch: Der oberste Grundsatz der Rechtsprechung „im Zweifel für den Angeklagten“ scheint in der deutschen Gesinnungs-Justiz nicht mehr zu gelten!

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