Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Migration: AfD-Politiker fordert Einbürgerungsstopp für Syrer! Droht tausendfacher Pendeltourismus?

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Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag, Anton Baron, hat einen sofortigen Einbürgerungsstopp für Syrer verlangt. Bei den Sicherheitsbehörden wächst die Sorge, dass es demnächst zu einem regelrechten Pendeltourismus von Syrern zwischen Deutschland und Syrien kommen könnte.

Ungeachtet der aktuellen Entwicklung in Syrien werden die forcierten Einbürgerungen von Syrern gemäß dem neuen, noch von der Ampel beschlossenen Staatsbürgerschaftsrecht offenbar zügig fortgesetzt.

So bearbeitet etwa Berlins Einwanderungsbehörde weiterhin Einbürgerungsanträge von Syrern und teilte mit: Selbst wenn der Bund die Anerkennung von sogenannten Geflüchteten widerrufen würde, hätte man noch Spielraum. „An der Rechtsgrundlage hat sich nichts geändert“, sagt Amtsleiter Engelhard Mazanke.

Allein in der Hauptstadt laufen derzeit mehrere Tausend Einbürgerungsverfahren von Migranten aus Syrien. 2023 wurden 2.468 von ihnen in Berlin eingebürgert, sie stellen damit die größte Gruppe der „Neudeutschen“!

Bundesweit wurden rund 143.000 Syrer allein zwischen 2021 und 2023 eingebürgert. Für 2024 liegen noch keine Daten vor. Experten rechnen infolge des neuen Staatsbürgerschaftsrechts (Turbo-Einbürgerung nach fünf bzw. sogar schon nach drei Jahren) mit einem massiven Anstieg. Für die Einbürgerung müssen syrische Staatsbürger mindestens fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland leben, bei „besonderen Integrationsleistungen“ sogar nur drei Jahre.

Fluchtgrund ist hinfällig

Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württember, Anton Baron, fordert einen sofortigen Einbürgerungsstopp für Syrer. Eine Rückführung sei zwingend erforderlich, weil das Assad-Regime als Fluchtgrund nicht mehr bestehe.

Pass-Trick: Pendeltourismus droht

Laut Bundesamt für Statistik erhielten im September 518.000 der knapp eine Million Syrer in Deutschland staatliche Unterstützungsleistungen (v.a. „Bürgergeld“). Die Sorge in Kreisen der Bundespolizei: Viele Syrer könnten demnächst mit Hilfe des „Pass-Tricks“ zwischen Deutschland und ihrer Heimat pendeln – auf Kosten der deutschen Steuerzahler!

Zuletzt hatten im Sommer afghanische Asyl-Migranten für Wirbel gesorgt, die Heimaturlaub in Afghanistan machten. Syrer, die als anerkannte Flüchtlinge einen sogenannten „Blauen Reisepass“ besitzen, könnten erst in die Türkei fliegen und mit einem Trick (separater Visums-Zettel statt Stempel im Reisepass) anschließend nach Syrien reisen.

Zwar dürfen anerkannte Flüchtlinge mit „Blauem Pass“ nicht in das Land reisen, in dem sie verfolgt werden bzw. wurden, aber bei der Wiedereinreise nach Deutschland wäre das durch den Zettel-Trick nicht mehr feststellbar.

Ähnlich wie zuletzt Afghanen könnten also viele Syrer mit einem von Stütze bezahlten Flug-Ticket zwischen Deutschland und Damaskus pendeln – und zum Beispiel einen Teil ihres „Bürgergeldes“ unter der Verwandtschaft verteilen!

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