Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Vergewaltigung einer 38-Jährigen auf einem Friedhof: Prozess gegen Eritreer hat begonnen

Am 8. Januar 2025 begann vor dem Amtsgericht Hildesheim der Prozess gegen einen 35-jährigen Mann aus Eritrea, dem vorgeworfen wird, im August 2024 eine 38-jährige obdachlose Frau auf dem Marienfriedhof in Hildesheim vergewaltigt zu haben. Die Details sind widerwärtig: Er soll sie mit den Worten “Ich tue dir nichts, wenn alles ganz easy läuft” in ein Gebüsch gezerrt haben, um sich dann zwischen den historischen Gräbern an ihr zu vergehen. Der Friedhof wird inzwischen als Kriminalitätsschwerpunkt eingestuft.

Laut Anklage soll der Beschuldigte die Frau gegen 3 Uhr morgens angesprochen und ihr Geld angeboten haben, ohne den Zweck zu nennen. Nachdem sie das Angebot ablehnte und weiterging, soll er sie von hinten gepackt und gesagt haben: “Ich tue dir nichts, wenn alles ganz easy läuft.” Anschließend habe er sie in die Nähe eines Gebüschs gezerrt, entkleidet und vergewaltigt. Da sie um ihr Leben fürchtete, soll sie sich nicht gewehrt haben. Der Frau gelang schließlich die Flucht; sie rannte halbnackt und weinend zum nahegelegenen Bahnhof, wo ein 32-jähriger Mann die Polizei verständigte. Der Verdächtige wurde noch am selben Tag festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Zum Prozessauftakt erschien das Opfer aufgrund eines Unfalls nicht vor Gericht. Die Verhandlung wurde dennoch begonnen und soll am 22. Januar fortgesetzt werden, wobei die Aussage der 38-jährigen Frau geplant ist.

Der Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen und benötigt aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse einen Dolmetscher. Er gab an, vor etwa zehn Jahren als Flüchtling nach Deutschland gekommen zu sein, in der Hoffnung auf eine bessere Zukunft. Seitdem habe er zeitweise Gelegenheitsjobs angenommen und sich so über Wasser gehalten. Aufgrund der Menschenrechtslage in Eritrea drohte ihm bisher keine Abschiebung.

Der Marienfriedhof in Hildesheim, eine Parkanlage mit historischen Gräbern, wird von der Polizei seit Kurzem als Kriminalitätsschwerpunkt eingestuft und verstärkt überwacht.

Im Zuge der unkontrollierten Massenzuwanderung werden Mädchen und Frauen immer mehr zu Freiwild. Im links-grünen Deutschland kommen migrantische Täter oftmals mit einem Kuschelurteil oder gar mit einem Freispruch davon. Auch in Österreich sorgte gerade ein Urteil für Empörung: Im Prozess um die Gruppenvergewaltigung einer 12-Jährigen – das Mädchen war über Monate von insgesamt 17 Jugendlichen, die aus Österreich, Syrien, Serbien, Italien, Bulgarien oder der Türkei stammen, mehrfach sexuell missbraucht worden – wurde ein 17-jähriger Syrer vom Wiener Landesgericht freigesprochen, die Richter entschieden im Zweifel für den Angeklagten. Der Jugendschöffensenat urteilte, dass es sich um freiwillige sexuelle Handlungen gehandelt habe. Die Vorsitzende argumentierte: „Es passiert oft, dass man erst ,Nein’ sagt und sich dann durch Zärtlichkeiten überzeugen lässt.“

Als symbolische “Wiedergutmachung” für die Vorfälle musste der Syrer 100 Euro an die Familie zahlen. Dieses Urteil ist nicht nur ein Skandal, es ist auch eine Verhöhnung des Opfers. Bleibt zu hoffen, dass zumindest das Amtsgericht Hildesheim ein gerechtes Urteil fällt.

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