Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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“Positive Sozialprognose”: Er tötete Daniel H. – syrischer Messerstecher vorzeitig aus Haft entlassen

Nach dieser brutalen Attacke wurde die “Hetzjagd”-Lüge verbreitet: Im August 2018 wurde der 35-jährige Daniel H. in Chemnitz von zwei Asylbewerbern mit einem Messer angegriffen und getötet. Einer der Angreifer, der Syrer Alaa S., konnte gefasst werden und wurde zu neuneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Laut einem Bericht der “Sächsischen Zeitung” wird S. nun jedoch vorzeitig aus der Haft entlassen: Angeblich geht von ihm keine Gefahr mehr aus.

Der Vorfall vom 26. August 2018 hatte in Chemnitz zu massiven Protesten geführt: Am Rande eines Stadtfests wurde der Deutsch-Kubaner Daniel H. mit mehreren Messerstichen getötet und ein Freund des Opfers schwer verletzt. Im August 2019 wurde der damals 23-jährige Syrer Alaa S. vom Landgericht Chemnitz wegen gemein­schaft­li­chen Tot­schlags und gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung zu neun­ein­halb Jah­ren Gefäng­nis­strafe ver­ur­teilt. Der zweite Täter, der Iraker Farhad A., konnte fliehen und ist noch immer auf freiem Fuß.

Am Donnerstag hat das Landgericht Chemnitz sich für die vorzeitige Haftentlassung des Syrers entschieden, die Staatsanwaltschaft hat keine Beschwerde eingelegt. Nach Ansicht des Gerichts geht von dem Verurteilten keine Gefahr mehr aus – die Sozial- und Kri­mi­nal­pro­gno­sen seien posi­tiv. Die vorzeitige Haftentlassung ist eine Möglichkeit der Resozialisierung.

Nach dem Strafgesetzbuch kann das Gericht die Reststrafe zur Bewährung aussetzen, sobald zwei Drittel der Haftzeit verbüßt sind, sofern die Entlassung unter Berücksichtigung der Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit vertretbar ist. Dabei müssen die Richter die Persönlichkeit des Täters, seine Vorgeschichte, die Umstände der Tat, sein Verhalten während der Haft sowie seine Lebensverhältnisse berücksichtigen.

Infolge der Messerattacke war es in Chemnitz zu Ausschreitungen und Demonstrationen gekommen, an denen auch angebliche Neonazis und Hooligans teilgenommen haben. Aufgrund eines Antifa-Videos wurde gar behauptet, es habe “Hetzjagden auf Migranten” gegeben. Selbst die damalige Kanzlerin Angela Merkel verbreitete dieses Märchen – mit Unterstützung der öffentlich-rechtlichen Medien (Report24 berichtete).

Der damalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, stellte infrage, dass es in der Stadt zu Hetzjagden gekommen sei, und äußerte Zweifel an der Authentizität des Videos. Aufgrund dieser Äußerungen verlor Maaßen seinen Posten – letztlich wurde er in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Im Mai 2024 hat das Landgericht Chemnitz die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen neun Männer, die im September 2018 angeblich an einer „Hetzjagd“ auf Ausländer beteiligt gewesen sein sollen, aus Mangel an Beweisen abgelehnt. Das beweist, dass es keine Hetzjagden gegeben hat.

Ob von dem verurteilten Messerstecher wirklich keine Gefahr mehr ausgeht, wird die Zukunft zeigen. Offenbar geht es nur um Resozialisation und nicht um Bestrafung: Die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit scheinen im besten Deutschland generell keine Relevanz mehr zu haben. Man könnte fast sagen, weitere Opfer werden billigend in Kauf genommen.

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