Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Trump begnadigt 1500 Kapitol-Demonstranten nach Biden-Familienpardon

Präsidentielle Begnadigungen werden mittlerweile zu einem Politikum in den Vereinigten Staaten. Nachdem schon Joe Biden für Aufregung sorgte, folgt ihm Trump mit seinen Straferlässen für die Kapitol-Demonstranten nach. Das linke Establishment schäumt.

Der frisch vereidigte Präsident Donald Trump hat in einer seiner ersten Amtshandlungen nahezu alle Angeklagten des Kapitol-Protests vom 6. Januar 2021 begnadigt. Diese Entscheidung folgt unmittelbar auf die letzten Amtshandlungen seines Vorgängers Joe Biden, der kurz vor seinem Ausscheiden aus dem Amt vorsorglich Pardons für fünf Familienmitglieder und mehrere Trump-Gegner aussprach. Der Demokrat hat übrigens (wie bereits sein Parteikollege Obama) schon zuvor tausende Begnadigungen ausgesprochen, während Trump in seiner ersten Amtszeit damit noch sehr sparsam umging.

Die präsidiale Verfügung Trumps umfasst “vollständige und bedingungslose Begnadigungen” für etwa 1.500 Personen sowie Strafumwandlungen für weitere 14 Angeklagte. Von den insgesamt 1.583 Beschuldigten profitiert damit die überwiegende Mehrheit von Trumps Gnadenakt. “Was man diesen Menschen angetan hat, ist empörend”, erklärte Trump bei der Unterzeichnung der Begnadigungen im Weißen Haus. Für die noch inhaftierten Personen ordnete er die sofortige Freilassung an – ausgerechnet an jenem Tag, den er als “Tag der Befreiung” bezeichnete.

Besonders pikant: Der bisherige Chefankläger der Kapitol-Fälle, Matthew Graves, wird durch Ed Martin ersetzt – einen Anwalt, der bisher die Angeklagten des 6. Januar vertrat. Diese personelle Rochade verdeutlicht den radikalen Kurswechsel in der juristischen Aufarbeitung der Ereignisse.

Die demokratische Opposition reagierte erwartungsgemäß scharf. Nancy Pelosi, die ehemalige Sprecherin des Repräsentantenhauses, bezeichnete die Begnadigungen als “ungeheuerliche Beleidigung unseres Justizsystems”. Allerdings steht Pelosi selbst in der Kritik: Ein Kongressbericht von 2022 hatte ihre Mitverantwortung für die mangelnde Sicherheit am Kapitol aufgezeigt. Sie hatte wiederholt zusätzliche Nationalgardisten aus Sorge um die “Optik” abgelehnt.

Bidens letzte Amtshandlungen werfen ihrerseits Fragen auf. Neben den Familienpardons gewährte er auch vorsorglich Straffreiheit für die Mitglieder des Untersuchungsausschusses zum 6. Januar, für General Mark Milley und Dr. Anthony Fauci. Die frühere Kongressabgeordnete Liz Cheney, die wegen ihrer Rolle im Ausschuss ihr Mandat verlor, rechtfertigte die Annahme der Begnadigung ausgerechnet mit den Worten, diese erfolge “nicht wegen Gesetzesverstößen, sondern wegen der Verteidigung des Rechts”.

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