Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Für Kritik an Habeck: Anwalt droht Berufsverbot

anonymousnews.org – Nachrichten unzensiert

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Für Kritik an Habeck: Anwalt droht Berufsverbot

Zu den Debatten über die Meinungsfreiheit in Deutschland passt folgende Meldung: Wegen einer zugespitzten Kritik am politischen Führungspersonal erhielt ein Anwalt eine empfindliche Geldstrafe. Außerdem soll ihm der Waffenschein entzogen werden. Und es droht ein Berufsverbot.#

von Günther Strauß

Der Rechtssanwalt Markus Roscher wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro verurteilt. Sein ‘Vergehen’: Er hatte im Sommer 2022, als öffentlich über die “Gasumlage” diskutiert wurde, Bundeskanzler Scholz und die Minister Baerbock und Habeck auf Twitter/X als “bösartig, arrogant Versager” bezeichnet, wie das Online-Portal Apollo News berichtet. Roscher hatte damals noch hinzugefügt, dass die von ihm genannten Politiker “für eine grünschwarzrote Scheinmoral ihre Bürger zugrunde gehen” lassen würden, während sie sich “selbst die Taschen” vollstopften. Roscher vertrat in seinem Posting die Ansicht, die Politiker seien zu “dumm, um durchdachte Gesetze auf den Weg zu bringen”.

“Majestätsbeleidigung”

Es folgte darauf ein Strafbefehl, und im Jahr 2023 erging ein Urteil nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuches, der die Beleidigung von Personen des politischen Lebens, üble Nachrede und Verleumdung unter Strafe stellt. Das Amtsgericht Kassel begründet das Urteil damit, dass Roscher den Bundeskanzler, die Außenministerin sowie den Wirtschafts- und Klimaminister in ihrem öffentlichen Wirken “erheblich beeinträchtigt” habe. Die Wortwahl des Anwalts habe den Tatbestand der “Schmähkritik” erfüllt, und eine solche Herabwürdigung könne die genannten Politiker “in ihrem politischen Fortkommen – zumal diese Einschätzung von einem Rechtsanwalt artikuliert wird, der auch als solcher auftritt – nicht unerheblich behindern.”

Ich, ein politisch aktiver Rechtsanwalt, wurde zu 3.000 € Geldstrafe verurteilt, weil ich Habeck, Scholz und Baerbock für das Heizungsgesetz als boshafte Versager tituliert habe. Für diese Verurteilung soll mir jetzt (wegen „Unzuverlässigkeit“) der Waffenschein entzogen werden!…

— Markus Roscher (@lawyerberlin) February 15, 2025

Auch die zuständige Rechtsanwaltskammer habe sich, so Roscher gegenüber Apollo News, “eingeschaltet”. Für den Fall, dass er sich ein weiteres Mal kritisch zu Politikern äußern sollte, könne ihm, sofern er abermals verurteilt würde, ein “Berufsverbot drohen”. Außerdem solle dem Anwalt wegen vermeintlicher “Unzuverlässigkeit” der Waffenschein entzogen werden.

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