Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Nach Skandal-Doku: Rechtsanwalt Haintz legt Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwälte ein

Die CBS-Doku über Hausdurchsuchungen in Deutschland im vergangenen November ging um die Welt: Es ging nicht etwa um kriminelle Familienclans oder gar Terror, nein, das Vergehen bestand in unliebsamen Meinungsäußerungen in den sozialen Netzen. Beunruhigend erheitert über das Entsetzen der Opfer dieser staatlichen Übergriffe zeigten sich in der Doku drei Staatsanwälte. Das soll nach Ansicht von Rechtsanwalt Markus Haintz Konsequenzen haben: Er legte Dienstaufsichtsbeschwerde ein.

Die Sendung des Formats “60 Minutes” über den umstrittenen „Aktionstag gegen Hasskriminalität im Netz“ in Niedersachsen, die kürzlich vom US-Sender CBS ausgestrahlt wurde, führte den wuchernden Totalitarismus in Deutschland einem Millionenpublikum vor: Ausschnitte der Dokumentation gingen prompt in den sozialen Netzen viral, weltweit zeigten sich Nutzer erstaunt, aber vor allem auch entsetzt über die Zustände im ach so freien Deutschland. Vergleiche mit der DDR, der Stasi und Schlimmerem ließen in den Kommentarspalten nicht lange auf sich warten.

Für besonders kritische Reaktionen sorgte das Gebaren der drei Staatsanwälte, die in der Doku zu Wort kamen. Auf die Frage, wie die Menschen reagierten, wenn ihnen das Handy von der Polizei weggenommen werde, brachen sie in kollektives Gelächter aus. Die Menschen seien geschockt, so amüsierte man sich. „Es ist ja schon eine Bestrafung, das Handy weggenommen zu bekommen – es ist sogar schlimmer als die Strafzahlung selbst”, so befand man – und entlarvte das Vorgehen gegen vermeintlichen “Hass” (im Fokus der Verfolgung steht vor allem die “Majestätsbeleidigung”, also der Paragraf 188 StGB) als regelrechte Erziehungsmaßnahme.

Rechtsanwalt Markus Haintz fordert Konsequenzen für dieses Verhalten. “Ich habe gegen die Göttinger Staatsanwälte Svenja Meininghaus, Dr. Matthäus Fink und Oberstaatsanwalt Frank-Michael Laue der Niedersächsischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet Dienstaufsichtsbeschwerden erstattet”, veröffentlichte er am 18. Februar auf der Plattform X.

Er prangerte an: “Die drei politisch abhängigen Beamten hatten sich in der weltweit bekannten und äußerst reichweitenstarken US-Sendung 60 Minutes auf CBS dreist lachend darüber amüsiert, dass Bürger geschockt sind, wenn man deren Handys beschlagnahmt.” Das betrachtet er als Verhöhnung, die Folgen haben muss: “Die Verhöhnung von Menschen, die Opfer von meist unverhältnismäßigen und häufig auch schlicht rechtswidrigen Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen werden, ist für staatliche Organe der Rechtspflege völlig inakzeptabel und muss dienstrechtliche Schritte nach sich ziehen”, so Haintz.

Was daraus wird, wird sich zeigen. Es hat sich leider schon bei vielen kritischen Beobachtern der unangenehme Eindruck verfestigt, dass für den Machterhalt des Establishments in Deutschland jedes Mittel recht ist.

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