Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Krankenkassen in Österreich müssen jetzt Haarentfernung für Transsexuelle bezahlen

Genauer gesagt – alle Beitragszahler in Österreich müssen nun aufgrund eines Urteils des Arbeits- und Sozialgerichts Wien die Kosten übernehmen, wenn sich ein Mann als Frau fühlt und keine Körperbehaarung mehr haben möchte. Die dauerhafte Haarentfernung per Laser muss von der Krankenkasse bezahlt werden. Ob auch tatsächliche Frauen, die mit fortschreitendem Alter gerne weniger Haare hätten, diese Behandlung in Anspruch nehmen können, wäre aufgrund des Gleicheitsgrundsatzes interessant.

Ein Mann, der lieber eine Frau wäre (herkömmliche Medien beschreiben den Fall als “eine als Mann geborene Frau”), klagte am Arbeits- und Sozialgericht Wien. Denn die Krankenkasse habe ihm die Kostenübernahme für eine dauerhafte Entfernung der Barthaare verweigert. Temporäre Methoden wie Rasieren oder Waxing hätten laut Ansicht des Betroffenen nicht ausgereicht – und in seiner Psyche außerdem erhebliche psychische Belastungen verursacht.

Die Krankenkasse stellte sich auf den mit gesundem Menschenverstand nachvollziehbaren Standpunkt, dass auch biologische Frauen keine Kostenübernahme für die Entfernung unerwünschter Haare zu erwarten hätten. Doch echte Frauen sind im von der linken Einheitspartei (ÖVP, SPÖ, NEOS) regierten Österreich des Jahres 2025 kein Thema mehr – vor allem aber nicht ihre Bedürfnisse. Abseits von der SPÖ angeordneter Feiertage wie “irgendwas mit Gender-Pay-Gap” und “Weltfrauentag” werden Frauen als eines von 71 Geschlechtern behandelt, die eben nicht männlich sind. Dementsprechend ist eine Ungleichbehandlung für das Gericht offenbar in Ordnung.

Im Randgruppenmedium “der Standard” jubelt man, denn “Die Ansprüche von Transsexuellen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung” wären durch das Urteil “gestärkt worden”. Die Richterin, bei der es sich möglicherweise um eine biologische Frau handelt, hielt fest: “Würde sich die Klägerin täglich im Gesicht rasieren müssen, würde ihr täglich vor Augen geführt, dass sie sich im falschen Geschlecht befindet.” Auch Waxing wäre unzumutbar, da dazu einige Millimeter Haarlänge nötig wären und “die” Betroffene in der Zeit des Haarwachstums das Haus nicht verlassen könne. “Sie” müsse dann quasi in den Krankenstand gehen, war die Argumentation “ohne krankheitswertig belastet zu werden” zu interpretieren.

Es ist ein medizinisches Faktum, dass viele biologische Frauen mit fortschreitendem Alter einige Haare haben, die sie regelmäßig auszupfen müssen. Sollte in Österreich noch der Grundsatz “gleiches Recht für alle” gelten, wäre ab sofort nicht mehr einsehbar, weshalb man diesen Frauen dieselbe Krankenkassenleistung verweigert. Ebenso betroffen sind manche biologische Frauen, die einen so genannten “Damenbart” haben, der psychisch im Übrigen für die Betroffenen auch nicht immer so einfach zu verkraften ist.

Weshalb ein Gericht also die Rechte eines “Transsexuellen” gegenüber dem etwa 50-Prozent-Anteil biologischer Frauen stärkt, ist sowohl für viele Juristen als auch für juristische Laien nur sehr schwer nachvollziehbar. Es ist nicht bekannt, ob gegen das Urteil noch berufen werden kann.

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