Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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„Klimaneutralität“ als Staatsziel ist verfassungswidrig

Im Bundes-Klimaschutzgesetz ist als Staatsziel das Erreichen einer „Treibhausgasneutralität“  vorgeschrieben, die jetzt vom abgewählten Bundestag unter der Bezeichnung „Klimaneutralität“ auch in das Grundgesetz aufgenommen wurde. Dieses Ziel stützt sich auf die hochumstrittene Theorie eines kleinen Teils der Klimawissenschaftler, dass das menschengemachte CO2 die Hauptursache für die Klimaerwärmung sei. Mit der rechtlichen Fixierung spielt sich der Staat zur über den Wissenschaftlern stehenden Entscheidungs-Instanz darüber auf, welches wissenschaftliche Ergebnis das richtige sei. Damit greift er in das elementare Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit ein. Die rechtlichen Bestimmungen sind daher verfassungswidrig.

In § 3 des Bundes-Klimaschutzgesetzes wird vorgeschrieben, dass die Treibhausgasemissionen, also in der Hauptsache der CO2-Ausstoß, im Vergleich zum Jahr 1990 schrittweise bis 2030 um mindestens 65 Prozent, bis 2040 um mindestens 88 Prozent gemindert werden müssen. Bis zum Jahr 2045 soll Deutschland „Netto-Treibhausgasneutralität“ erreicht haben.1
Und im neu geschaffenen Artikel 143h Grundgesetz heißt es:
(1) Der Bund kann ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 mit einem Volumen von bis zu 500 Milliarden Euro errichten.2

Was ist Wahrheit

Den Vorschriften des Bundes-Klimaschutzgesetzes und dem neuen

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