Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Die Online-Anonymität könnte in Belgien mit der Einführung einer verpflichtenden digitalen ID enden – ähnliche Entwicklungen zeigen sich in der gesamten EU.

Mehrere Minister des Landes vertreten die Auffassung, dass die Zeit für diesen Schritt nun gekommen sei.

Elektronische Personalausweise, sogenannte eIDs, gibt es in Belgien bereits seit 2003. Bislang war ihre Nutzung jedoch freiwillig. Nun erwägt die belgische Regierung, sie – wie auch in anderen Ländern – für die Nutzung sozialer Medien verpflichtend zu machen.

In Belgien sind alle Bürgerinnen und Bürger ab 12 Jahren gesetzlich verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Die eID stellt eine Möglichkeit dar, dieser Anforderung nachzukommen. Schon heute ist sie erforderlich, um auf bestimmte Online-Dienste der Verwaltung zuzugreifen.

Die belgischen Personalausweise wurden über die Jahre mehrfach weiterentwickelt. Seit 2020 ist etwa die Speicherung von Fingerabdrücken auf allen Ausweisen verpflichtend.

Anfang dieses Monats wurde angekündigt, dass Bürgerinnen und Bürger künftig auch digitale Versionen ihrer Personalausweise beantragen können. Diese sollen ab spätestens November 2026 auf Smartphones nutzbar sein. Die neue Form der eID wird nicht nur zur Identifikation, sondern auch für die Online-Authentifizierung, elektronische Signaturen sowie für Reisen innerhalb des Schengen-Raums akzeptiert.

Innenminister Bernard Quintin betonte dabei, dass der digitale Ausweis freiwillig bleiben und die bisherigen eID-Karten weiterhin gültig sein werden.

Doch wie die belgische Zeitung Het Laatste Nieuws vergangene Woche berichtete, erwägt die neue Ministerin für öffentliche Modernisierung, öffentlichen Dienst, staatliche Unternehmen, Digitalisierung und Gebäudeverwaltung, Vanessa Matz, die Einführung einer verpflichtenden digitalen ID für den Zugang zu sozialen Medien. Laut der Zeitung ist dieser Vorschlag Teil eines Strategiepapieres, das von Matz selbst herausgegeben wurde.

Unterstützung erhält sie von der flämischen Sozialministerin Caroline Gennez, die das Vorhaben ausdrücklich lobt. „Es wird immer deutlicher, dass soziale Medien das Wohlbefinden unserer Kinder und Jugendlichen negativ beeinflussen“, erklärte sie gegenüber Het Laatste Nieuws. „Dort begegnen sie völlig unrealistischen Schönheitsidealen, Bildern brutaler Gewalt und sexuellem Missbrauch, Fake News und Hassrede.“

„Wir müssen handeln“, forderte Gennez weiter. „Im realen Leben ist es für uns selbstverständlich, Altersgrenzen zu setzen und Schutzmaßnahmen einzuführen, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Warum sollte das in der digitalen Welt anders sein?“

Allerdings äußerte sich kein Minister zu den naheliegenden datenschutzrechtlichen Bedenken, die eine solche Maßnahme mit sich bringen würde. Eine verpflichtende Identitätsprüfung würde die Online-Anonymität für Bürger aller Altersgruppen faktisch abschaffen.

Auch in anderen europäischen Ländern wird über ähnliche Schritte nachgedacht: So kündigte Frankreichs Justizminister Gérald Darmanin im vergangenen Monat an, dass er in den kommenden Wochen die Einführung eines vergleichbaren Systems für französische Internetnutzer prüfen werde – wie zuvor bereits von Remix News berichtet.

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