Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Landgericht Stuttgart weist Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft im Ballweg-Verfahren zurück 

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Die zehnte Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart hat den Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen die Vorsitzende Richterin sowie zwei weitere Richter der Kammer am Donnerstag als unbegründet zurückgewiesen.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte den Befangenheitsantrag unter anderem damit begründet, dass die Kammer durch das Verlesen eines Vermerks aus einem Rechtsgespräch während der Hauptverhandlung am 17. März eine vorgefestigte Meinung zum Verfahren gegen Michael Ballweg öffentlich gemacht habe. Zudem wurde kritisiert, dass Inhalte des Verfahrensgesprächs über die Pressestelle des Landgerichts kommuniziert worden waren.

Das Gericht stellte in seinem Beschluss fest, dass die Kammer lediglich ihrer gesetzlichen Informationspflicht nachgekommen sei. Es habe sich ausdrücklich um eine vorläufige und keineswegs endgültige Rechtsauffassung gehandelt. Weiterhin wurde unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts betont, dass die Verfahrensöffentlichkeit ein fundamentales rechtsstaatliches Prinzip darstellt. Dieser gesetzlichen Verpflichtung habe die Kammer durch die Offenlegung der Gesprächsinhalte Rechnung getragen.

Reaktionen der Verteidigung

Rechtsanwalt Ralf Ludwig äußerte sich zum Beschluss: „Die Zurückweisung des Befangenheitsantrags bestätigt erneut, dass das Gericht in diesem Fall den Grundsätzen der Transparenz und der Rechtsstaatlichkeit folgt. Die Staatsanwaltschaft muss akzeptieren, dass eine offene und kritische Diskussion über den Sachstand kein Zeichen von Voreingenommenheit ist, sondern Teil eines fairen Verfahrens. Ganz im Gegenteil zeigt sich hier die Voreingenommenheit einer Staatsanwaltschaft, die ihrem gesetzlichen Auftrag zu wider offensichtlich mit ausschließlichem Belastungseifer agiert. Dieses Verhalten einer dem Recht und Gesetz verpflichteten Behörde ist freundlich ausgedrückt grenzwertig.“

Rechtsanwalt Gregor Samimi ergänzte: „Das Gericht hat mit dieser Entscheidung klargestellt, dass es nicht bereit ist, sich durch unbegründete Befangenheitsanträge unter Druck setzen zu lassen. Diese Entscheidung stärkt das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz und unterstreicht die Bedeutung der richterlichen Neutralität.“

Fortsetzung der Hauptverhandlung – Presse ausdrücklich eingeladen

Die Hauptverhandlung gegen Michael Ballweg wird am heutigen Dienstag um 9 Uhr fortgesetzt. Nationale und internationale Pressevertreter sind ausdrücklich eingeladen, an diesem Verfahren teilzunehmen und ihre Kontrollfunktion gegenüber der Staatsanwaltschaft wahrzunehmen. Der Europäische Gerichtshof hat bereits 2019 klargestellt, dass die deutschen Staatsanwaltschaften den Anforderungen an eine unabhängige Justizbehörde nicht entsprechen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart scheint ein weiterer Beweis für diese Feststellung zu sein.

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