Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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“Dieses Mädchen will ich töten” – Syrerin wegen Messerangriff auf Jugendliche vor Gericht

Am Montag startete am Landgericht Stuttgart der Prozess gegen eine vierfache Mutter aus Syrien, die 2015 nach Deutschland einwanderte. Der 40-jährigen Migrantin, die vollverschleiert vor Gericht auflief, wird vorgeworfen, im letzten Herbst auf einem Spielplatz in Magstadt mehrere Jugendliche angegriffen zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr gefährliche Körperverletzung und versuchten Totschlag vor.

Im Jahr 2015 kam die Angeklagte mit ihren vier Töchtern und ihrem damaligen Ehemann nach Deutschland. In Syrien war sie Lehrerin. Zur Verhandlung erschien die Muslimin vollverschleiert, was jedoch von der Richterin nicht akzeptiert wurde. Laut BILD beschwerte sich die Frau daraufhin, dass sie in einem „islamischen Staat“ diese Vollverschleierung tragen dürfe.

Zu dem Angriff auf dem Spielplatz in Magstadt (Baden-Württemberg), für den sie sich verantworten muss, kam es nach Angaben der Polizei am 21. Oktober 2024. Als die Frau gegen 13.30 Uhr auf eine Gruppe Jugendlicher traf, zu der auch ihre 14-jährige Tochter gehörte, rastete sie völlig aus.

Eine Klassenkameradin ihrer Tochter soll sie zunächst geschlagen und dabei auf Arabisch geschrien haben: „Dieses Mädchen will ich töten. Dieses Mädchen wird nicht lange leben.“ Dann soll die Frau mit einem Messer in Richtung des Halses des Mädchens gestochen haben. Da ein Jugendlicher dazwischenging, erlitt die Klassenkameradin “nur” eine Schnittverletzung an der Wange – die Narbe soll noch immer sichtbar sein. Drei weitere Jugendliche (13 bis 16) soll die Angeklagte geschlagen haben – auch sie wurden leicht verletzt.

Hintergrund der Attacke war laut Anklage ein Sorgerechtsstreit – die Mutter hatte das Sorgerecht für ihre Tochter verloren, da sie die damals 14-Jährige geschlagen hatte. Die Schuld dafür gab sie der Klassenkameradin, die sie erst geschlagen und dann mit dem Messer angegriffen hatte. Diese hatte dafür gesorgt, dass Lehrer über ein blaues Auge der Tochter informiert wurden. „Auf einmal stand sie vor mir und hat nach mir geschlagen“, sagte die Jugendliche, die sich für ihre Mitschülerin eingesetzt hatte, weinend im Zeugenstand.

Vor Gericht wollte sich die 40-jährige Migrantin zu den Vorwürfen nicht äußern. Das Urteil soll am 30. April verkündet werden.

In den sozialen Netzen wird spekuliert, dass hier eine radikale Ablehnung westlicher Werte zugrunde liegen könnte – wiederholt wurden in der Vergangenheit Fälle publik, wo streng moslemische Eltern sich gegen ihre eigenen Kinder richteten, wenn diese frei und selbstbestimmt leben wollten. Dass die Tochter Unterstützung durch die Mitschülerin erfahren hat, kam offensichtlich nicht gut an. Einige Nutzer fragen sich in diesem Zusammenhang, warum die Syrerin nicht in ihrem “islamischen Staat” geblieben ist, den sie zur Rechtfertigung ihrer Vollverschleierung angebracht hatte.

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