Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Corona-Regime lebt: 7.500 Euro Strafe wegen Teilnahme an Anti-Corona-Demo 2021

Unfassbar: Fast vier Jahre nach ihrer Teilnahme an einer nicht angemeldeten Anti-Corona-Demonstration in Tuttlingen (Baden-Württemberg) wurde eine 59-Jährige vom Landgericht Rottweil zu einer Geldstrafe von 7500 Euro verurteilt.

Nach einem Bericht der Schwäbischen Zeitung versammelte sich am Abend des 1. Mai 2021 in Tuttlingen eine Gruppe von etwa 50 Menschen – organisiert über Telegram. Ihr Ziel: Protest gegen die überzogenen Corona-Maßnahmen. In Schwarz gekleidet, die Gesichter teilweise weiß geschminkt, mit Fackeln und teilweise Fahnen in den Händen bewegte sich die Gruppe vom Honberg in Richtung Innenstadt.

Doch der Demonstrationszug kam nicht weit. An der Kreuzung Ecke Stockacher/Freiburger stellte sich die Polizei in den Weg, denn die Versammlung war nicht angemeldet. Es kam zu kurzen Auseinandersetzungen, bevor die Polizei die Demonstranten schließlich einkesselte.

Auch die heute 59-jährige Frau hatte an der Demo teilgenommen – für sie hat der Abend ein juristisches Nachspiel.

Das Amtsgericht Tuttlingen hatte sie bereits zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Doch das Urteil akzeptierte sie nicht, legte Berufung ein. Ihr wurde Landfriedensbruch, Verstoß gegen das Versammlungs- und Vermummungsverbot und das Führen einer “Waffe” – eine Fackel – vorgeworfen. Nun wurde das Strafmaß vom Landgericht Rottweil neu festgelegt: 7500 Euro Geldstrafe (150 Tagessätze à 50 Euro). Das Urteil ist rechtskräftig.

Das Urteil zeigt: Die Justiz greift hart durch, selbst Jahre danach, wenn Regeln gebrochen werden – insbesondere, wenn die “Täter” Regierungskritiker sind. Doch angesichts der Erkenntnis, dass die Maßnahmen überzogen und teilweise verfassungswidrig waren, könnte die Strafe die Wut auf den Staat nur weiter schüren. Die Bürger fordern eine Aufarbeitung – stattdessen bekommen sie solche Urteile. In den sozialen Netzen zeigen die Nutzer sich verständnislos.

Es ist nicht auszuschließen, dass im besten Deutschland bald wieder Menschen aufgrund ihrer politischen Ansichten im Gefängnis landen, auch wenn ihre Äußerungen mit Volksverhetzung nichts zu tun haben. Scharfe Kritik an der Regierung kann heutzutage als Majestätsbeleidigung und „Delegitimierung des Staates“ gewertet werden und bestraft werden. Jüngstes Beispiel: die Haftstrafe auf Bewährung für den Chefredakteur des Deutschlandkuriers wegen eines Faeser-Memes.

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