Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Klingbeil fordert AfD-Verbotsverfahren und droht der Union mit Konsequenzen

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Der SPD-Vorsitzende, Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, hat sich erneut für ein AfD-Verbotsverfahren ausgesprochen. „Wenn der Verfassungsschutz feststellt, dass das eine gesichert rechtsextreme Partei ist, dann müssen alle Maßnahmen ergriffen und geprüft werden“, sagte Klingbeil auf einem Parteitreffen der Niedersachsen-SPD.

Er drohte den Koalitionspartnern CDU und CSU mit Konsequenzen, wenn diese sich der Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens verweigern würden. „Und wenn sich dann der Generalsekretär der CDU hinstellt und sagt, es wird kein Verbotsverfahren geben, dann sage ich euch, das ist mit uns nicht zu machen“, erklärte der SPD-Chef.

Parteiverbotsverfahren können in Deutschland vom Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Zuletzt hatte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) betont, dass das sogenannte „Geheimgutachten“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz für die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens nicht ausreiche.

Linksextreme kündigen „ergebnisoffenes Gutachten“ an

Unterdessen kündigten zum Teil vom Staat querfinanzierte linksextreme Organisationen ein „ergebnisoffenes Gutachten“ zur angeblichen Verfassungswidrigkeit der AfD an. Darunter sind Gruppierungen wie „Campact“, die bereits seit längerem ein AfD-Verbot fordern. Zudem soll das „Gutachten“ Munition dafür liefern, ob auf Kosten der Steuerzahler mit Hilfe staatlich finanzierter linksgrüner Vorfeldorganisationen offen gegen die AfD agitiert werden kann. Federführend dabei ist die sogenannte „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF).

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