Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Niederlage für Wagenknecht: BSW scheitert mit Verfassungsklagen gegen Wahlbetrug

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Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist mit zwei Klagen gegen den Deutschen Bundestag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Die Partei hatte in beiden Fällen eine Verletzung ihres Rechts auf Chancengleichheit geltend gemacht. Das Gericht wies die Klagen wegen angeblichen Wahlbetrugs als unbegründet zurück.

In den Verfahren ging es im ersten Fall um die Ausgestaltung des Bundeswahlrechts. Das BSW beklagte demnach das Fehlen einer rechtlich abgesicherten Einspruchsmöglichkeit bei einem knappen Unterschreiten der Fünf-Prozent-Hürde. Für geltend gemachte Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses sollte demnach ein Rechtsbehelf eingeführt werden.

Zum anderen ging es um die Regeln zur Reihenfolge der Parteien auf Stimmzetteln. Das BSW sah sich dadurch im Nachteil gegenüber anderen Parteien.

Hintergrund der Klagen: Die Wagenknecht-Partei hatte bei der Bundestagswahl im Februar 4,981 Prozent der Zweitstimmen erreicht. Damit blieb das BSW denkbar knapp unter der Fünf-Prozent-Hürde und zog nicht wieder in den Bundestag ein. Mit ihren Klagen wollte die Wagenknecht-Partei vor allem eine Neuauszählung der Stimmen erzwingen.

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