Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Sieg für die Presse- und Meinungsfreiheit: Bundesverwaltungsgericht kippt „Compact“-Verbot endgültig

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Es ist die ultimative Ohrfeige für Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD): Das national-patriotische „Compact“-Magazin kann weiter erscheinen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot, das die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im Sommer 2024 erlassen hatte, endgültig aufgehoben.

Bei der Verhandlung ging es um die Frage: Gelten die Inhalte des Magazins noch als Meinungsäußerungen und sind sie durch die Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt – oder sind sie verfassungsfeindlich und stellen eine konkrete Gefährdung dar?

Faeser hatte das Magazin als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ bezeichnet. Im Eilverfahren hatte der zuständige 6. Senat auf Grundlage des Vereinsrechts verhängte Verbot durch die Ex-Innenministerin im vergangenen Sommer vorläufig ausgesetzt, so dass das Heft vorerst weiter erscheinen konnte. Nun stand die endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren an. Das Gericht ist in letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig.

Bundesinnenministerium legte 240 Seiten mit Belegstellen vor

In dem Prozess ging es zuletzt um einzelne Äußerungen in „Compact“. Bei den Auszügen handelte es sich um angebliche Belegstellen, die das Bundesinnenministerium (BMI) auf mehr als 240 Seiten zusammengetragen hatte. Dabei geht es um vorgebliche Beispiele für die Verletzung der Menschenwürde, Verstöße gegen das Demokratieprinzip und die Rechtsstaatlichkeit sowie Rassismus und Antisemitismus. Der Prozessvertreter des Ministeriums, Wolfgang Roth, sagte vor Gericht, dass die Auswahl für die Verhandlung lediglich exemplarisch sei.  Streitgegenständlich waren Begriffe oder Aussagen wie „Passdeutsche“, „Volksaustausch“, „Vernichtungsschlag gegen das deutsche Volk“ oder „Deutscher ist ein Mensch mit deutscher Herkunft“. Aus Sicht des BMI belegen diese, dass die „Compact“-Macher eine „absolute Homogenität oder eine Rettung der interkulturellen Identität des deutschen Volkes“ anstreben würden.

Die Klägerseite wies dies jeweils zurück und sprach von Polemik. Die genannten Äußerungen ließen kein „politisches Konzept erkennen, welches ein verfassungsfeindliches Ziel“ verfolge, sagte Anwalt Ulrich Vosgerau.

Das Bundesverwaltungsgericht urteilte jetzt unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit: Es seien trotz „einiger“ angeblich verfassungsfeindlicher Inhalte nicht alle Voraussetzungen für ein Verbot erfüllt.

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