Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot des Compact-Magazins aufgehoben, das die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser im Sommer 2024 erlassen hatte. Damit kann das patriotische Magazin weiterhin erscheinen.
„Das Grundgesetz garantiert selbst den Feinden der Verfassung die Meinungs- und Pressefreiheit“, begründete der Vorsitzende Richter Ingo Kraft die Entscheidung. Zwar gebe es zahlreiche polemische und zugespitzte Äußerungen. Die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit sei jedoch nicht überschritten, so das Gericht. Die Compact-Berichterstattung fiele unter den Schutz der Meinungsfreiheit und vermöge „das Vereinsverbot nicht zu rechtfertigen“.
Die Bundesrichter bestätigten damit ihre Entscheidung aus dem Eilverfahren im vergangenen August. Damals hatten sie das Verbot vorläufig ausgesetzt, sodass das Blatt weiter erscheinen konnte. Nun hat der zuständige sechste Senat im Hauptsacheverfahren seine endgültige Entscheidung getroffen.
Elsässer: „Auch die AfD wird davon profitieren“
Compact-Chefredakteur Jürgen Elsässer zeigte sich erfreut über das Urteil. Er wertete den juristischen Erfolg als doppelten Erfolg. „Auch die AfD wird davon profitieren“, sagte er nach der Verhandlung. „Wenn es unmöglich ist, Compact zu verbieten, ist es auch nicht möglich, die AfD zu verbieten, der ja dasselbe vorgeworfen wird wie uns.“
Das Bundesinnenministerium hatte das Magazin im Sommer 2024 verboten und es als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ bezeichnet.
Aussagen durch Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt
Das 2010 gegründete Medienunternehmen hatte seinen Sitz früher im brandenburgischen Falkensee, inzwischen sitzt es in Stößen in Sachsen-Anhalt. Die Auflage des Compact-Magazins liegt nach Gerichtsangaben bei 40.000 Exemplaren, der Online-TV-Kanal hat über 500.000 Abonnenten.
Zentrale Frage war, ob Aussagen des Medienunternehmens noch durch die Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt sind – oder ob sie verfassungsfeindlich sind und eine konkrete Gefährdung darstellen. Entscheidend für die Bewertung dabei war, ob verfassungswidrige Inhalte prägend für Compact sind.
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