Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Eingepfercht wie im Hühnerstall: AfD klagt in Karlsruhe auf größeren Fraktionssaal

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Im Streit um den ihr nach eigenen Angaben zustehenden größeren SPD-Fraktionssitzungssaal im Reichstagsgebäude hat die jetzt doppelt so große AfD-Bundestagsfraktion Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Das teilte der Parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, mit.

Hintergrund des Organstreitverfahrens sowie des Antrags auf eine einstweilige Anordnung ist die umstrittene Entscheidung des Ältestenrats des Bundestages, der 120 Abgeordnete umfassenden SPD-Fraktion und nicht der deutlich größeren AfD-Fraktion (151 Abgeordnete) den zweitgrößten Fraktionssitzungssaal zuzuweisen, den zur Zeit die SPD-Fraktion besetzt und nicht räumen will. Durch die unzureichende Größe des Sitzungssaals, den die AfD-Fraktion stattdessen nutzen soll, werden die Arbeitsfähigkeit und damit die parlamentarischen Rechte der mit Abstand größten Oppositionsfraktion aus deren Sicht massiv eingeschränkt. Außerdem würden der Gleichheitsgrundsatz sowie die Rechte der Opposition im Parlament offensichtlich missachtet.

Dazu führte der Parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, am Freitag (4. Juli) weiter aus:

„Wir haben heute Klage eingereicht, weil sich Bundestag und Ältestenrat allein von parteipolitischen Motiven statt vom Gleichbehandlungsgrundsatz leiten lassen. Die Entscheidung, der SPD mit lediglich 120 Abgeordneten einen weit größeren Saal zuzuteilen, während die AfD mit 151 Mandaten mit einem deutlich kleineren und objektiv zu kleinen Sitzungssaal abgespeist wird, ist sachlich und rechtlich nicht zu rechtfertigen.“

Die willkürliche Benachteiligung der größten Oppositionsfraktion sei „ein Missbrauch institutioneller Macht“, betonte Brandner und unterstrich:  „Wer meint, durch Raumzuteilung parlamentarische Stärke ignorieren oder neutralisieren zu können, beschädigt die demokratische Ordnung in ihrem Kern.“

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